Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.206/2007.
Herr MOR Weicker führt noch aus, dass die Dienstleistungen der RuheForst GmbH und der Stadwaldstiftung der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. D.h. für die Hälfte der betreffenden Gebühr muss noch 19 % Umsatzsteuer dazu gerechnet werden (Beispiel: Der Erwerb einer Grabstätte kostet dann nicht 500 €, sondern 547,50 €).
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Entwurf vorliegende Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des Ruheforsts Vogelsberg – Laubach – unter Einbeziehung der von Herrn Weicker dargestellten umsatzsteuerlichen Regelungen- als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
10 |
9 |
4 |
1 |
2 |
0 |
|
Nein-Stimmen |
1 |
1 |
1 |
3 |
|||
Enthaltungen |
2 |
2 |
4 |