Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr.206/2007.

Herr MOR Weicker führt noch aus, dass die Dienstleistungen der RuheForst GmbH und der Stadwaldstiftung der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. D.h. für die Hälfte der betreffenden Gebühr muss noch 19 % Umsatzsteuer dazu gerechnet werden (Beispiel: Der Erwerb einer Grabstätte kostet dann nicht 500 €, sondern 547,50 €).

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Entwurf vorliegende Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des Ruheforsts Vogelsberg – Laubach – unter Einbeziehung der von Herrn Weicker dargestellten umsatzsteuerlichen Regelungen- als Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

10

9

4

1

2

0

Nein-Stimmen

1

 

1

   

1

3

Enthaltungen

   

2

2

   

4