Sitzung: 26.10.2021 Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 071/2021
Herr Roeschen erteilt
zunächst Herrn Bouda das Wort.
Da
der Aufstellungsbeschluss nahezu vor einem Jahr gefasst wurde, macht Herr Bouda
grundsätzlich einige Ausführungen zu dem kommenden Bauleitplanverfahren und der
mit dem Landkreis abgeschlossenen Vereinbarung zur Umsetzung der
Kompensationsmaßnahmen der alten Bebauungspläne vom Oktober 2017.
Zum
Einstieg erläutert Herr Bouda die gesetzlichen Grundlagen. So wurde vor rd. 30
Jahren die gesetzliche Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsregelung geschaffen.
Hiernach mussten damals im Rahmen von Bauanträgen die zu erwartende
Versiegelung auf dem Grundstück vom Bauherrn ausgeglichen werden. Ein
finanzieller Ausgleich war ebenfalls möglich.
Die
hieraus geparkten Mittel konnten Kommunen für Naturschutzprojekte (z.B.
Ramsberg) verwenden. Da die Landkreise dieses Prüfungs- und Genehmigungs- und
letzten Endes Überwachungsverfahren personell nicht leisten konnten wurde das
Gesetz zur Kompensation den Kommunen übertragen.
Bei
der Ausweisung von Baugebieten musste dann die Kompensation unmittelbar im
Gebiet erfolgen. Da das nicht immer praktikabel war, wurde das Gesetz erneut
geändert. Andere Flächen weit außerhalb konnten als Ausgleich einbezogen
werden.
Die
Kommunen wiesen Baugebiete mit Kompensationsflächen aus und setzten diese um.
Im weiteren Verlauf wurde der Bestand weder überwacht noch geprüft. Gegen 2015
wurden die Ausgleichsflächen durch die Naturschutzbehörden überprüft und
Defizite festgestellt. Hieraus folgte der Abschluss einer Vereinbarung zwischen
dem Landkreis Gießen und der Stadt Laubach.
Der
Ausgleich von kleinen Defiziten wird sich unproblematisch erweisen („Weiche
Maßnahmen“). Schwieriger wird es bei Ausgleichsmaßnahmen, die von
Grundstückseigentümern zerstört wurden („Harte Maßnahmen“). Als Beispiel nennt
Herr Bouda, dass Baugrundstücke auf denen Hecken mit der Pflicht zur Pflege von
der Stadt verkauft wurden, später von den Bauherren nicht nur entfernt, sondern
auch überbaut wurden. In mehreren Fällen wurden öffentliche Ausgleichsflächen
einfach von Bauherrn mitgenutzt.
Herr
Bouda weist abschließend darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand zur
Abarbeitung der vorgenannten Punkte aufgrund des Umfanges (Prüfung der
einzelnen Grundstücke, Anliegerversammlungen, etc.), wie im der Vereinbarung
mit dem Landkreis bis 2015 geregelt, mit der vorhandenen Personaldecke nicht
möglich ist.
Zu diesem Thema gibt
es Wortmeldungen von den Herren Dr. Häbel, Hofmann und Roeschen.
Abschließend bittet
Herr Roeschen darum, dass dieses Problem im Hinterkopf behalten werden soll, um
hier Abhilfe zu schaffen.
Herr Roeschen lässt
nun über die Vorlage abstimmen.
Der
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss stimmt den Punkten 1-4 der
Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
|
1 |
|
9 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Der
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss stimmt einstimmig den in der Anlage
„Stellungnahmen im Rahmen der o.a. Verfahrensschritte“ genannten Abwägungen und
dem Satzungsbeschluss zu.