Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Herr Roeschen erteilt zunächst Herrn Bouda das Wort.

 

Da der Aufstellungsbeschluss nahezu vor einem Jahr gefasst wurde, macht Herr Bouda grundsätzlich einige Ausführungen zu dem kommenden Bauleitplanverfahren und der mit dem Landkreis abgeschlossenen Vereinbarung zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der alten Bebauungspläne vom Oktober 2017.

 

Zum Einstieg erläutert Herr Bouda die gesetzlichen Grundlagen. So wurde vor rd. 30 Jahren die gesetzliche Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsregelung geschaffen. Hiernach mussten damals im Rahmen von Bauanträgen die zu erwartende Versiegelung auf dem Grundstück vom Bauherrn ausgeglichen werden. Ein finanzieller Ausgleich war ebenfalls möglich.

 

Die hieraus geparkten Mittel konnten Kommunen für Naturschutzprojekte (z.B. Ramsberg) verwenden. Da die Landkreise dieses Prüfungs- und Genehmigungs- und letzten Endes Überwachungsverfahren personell nicht leisten konnten wurde das Gesetz zur Kompensation den Kommunen übertragen.

 

Bei der Ausweisung von Baugebieten musste dann die Kompensation unmittelbar im Gebiet erfolgen. Da das nicht immer praktikabel war, wurde das Gesetz erneut geändert. Andere Flächen weit außerhalb konnten als Ausgleich einbezogen werden.

 

Die Kommunen wiesen Baugebiete mit Kompensationsflächen aus und setzten diese um. Im weiteren Verlauf wurde der Bestand weder überwacht noch geprüft. Gegen 2015 wurden die Ausgleichsflächen durch die Naturschutzbehörden überprüft und Defizite festgestellt. Hieraus folgte der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Gießen und der Stadt Laubach.

 

Der Ausgleich von kleinen Defiziten wird sich unproblematisch erweisen („Weiche Maßnahmen“). Schwieriger wird es bei Ausgleichsmaßnahmen, die von Grundstückseigentümern zerstört wurden („Harte Maßnahmen“). Als Beispiel nennt Herr Bouda, dass Baugrundstücke auf denen Hecken mit der Pflicht zur Pflege von der Stadt verkauft wurden, später von den Bauherren nicht nur entfernt, sondern auch überbaut wurden. In mehreren Fällen wurden öffentliche Ausgleichsflächen einfach von Bauherrn mitgenutzt.

 

Herr Bouda weist abschließend darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand zur Abarbeitung der vorgenannten Punkte aufgrund des Umfanges (Prüfung der einzelnen Grundstücke, Anliegerversammlungen, etc.), wie im der Vereinbarung mit dem Landkreis bis 2015 geregelt, mit der vorhandenen Personaldecke nicht möglich ist.

 

Zu diesem Thema gibt es Wortmeldungen von den Herren Dr. Häbel, Hofmann und Roeschen.

 

Abschließend bittet Herr Roeschen darum, dass dieses Problem im Hinterkopf behalten werden soll, um hier Abhilfe zu schaffen.

 

Herr Roeschen lässt nun über die Vorlage abstimmen.

 

Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss stimmt den Punkten 1-4 der Beschlussvorlage zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

1

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss stimmt einstimmig den in der Anlage „Stellungnahmen im Rahmen der o.a. Verfahrensschritte“ genannten Abwägungen und dem Satzungsbeschluss zu.