Frau Stadtverordnete A. Sussmann berichtet aus der Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses, der die Annahme der Beschlussvorlage empfiehlt.

Herr Stadtverordneter Dr. Häbel spricht zum Sachverhalt.

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Gesamt

Ja-Stimmen

7

6

6

4

 

1

2

26

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltung

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

26

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende Fortschreibung des Kindergartenkonzepts der Großgemeinde Laubach mit folgenden Elementen:

1. Gonterskirchen / Naturkita

a. Betrieb eines Waldkindergartens in Gonterskirchen mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.

b. Aufhebung des Beschlusses des Notausschusses vom 12.01.2021 über den Betrieb eines zweizügigen Kindergartens in Gonterskirchen durch die Oberhessische Diakonie (OD).

 

2. Münster / Naturkita

Betrieb eines Naturkindergartens in Münster mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.