Frau
Stadtverordnete A. Sussmann berichtet aus der Sitzung des Jugend-, Sport-,
Kultur- und Sozialausschusses, der die Annahme der Beschlussvorlage empfiehlt.
Herr
Stadtverordneter Dr. Häbel spricht zum Sachverhalt.
Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
7 |
6 |
6 |
4 |
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1 |
2 |
26 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltung |
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0 |
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26 |
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende Fortschreibung des
Kindergartenkonzepts der Großgemeinde Laubach mit folgenden Elementen:
1.
Gonterskirchen / Naturkita
a.
Betrieb eines Waldkindergartens in Gonterskirchen mit einer Kapazität von 20
Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand
in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst
bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll
der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber
hinaus gefördert wird.
b.
Aufhebung des Beschlusses des Notausschusses vom 12.01.2021 über den Betrieb
eines zweizügigen Kindergartens in Gonterskirchen durch die Oberhessische
Diakonie (OD).
2.
Münster / Naturkita
Betrieb
eines Naturkindergartens in Münster mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3
Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“
erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende
2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb
der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus
gefördert wird.