Herr
Stadtverordneter Kempff begründet seinen Antrag.
Herr
Stadtverordneter Maikranz teilt mit, dass Redebeiträge der CDU-Fraktion nicht
übertragen werden dürfen.
Herr
Stadtverordneter Wenig verweist auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und bittet um Zustimmung.
Herr
Stadtverordneter Wittek stellt den Änderungsantrag, die nächsten Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung mögen durch den Magistrat einmal als reine Audio-
und einmal als Videoaufzeichnung testweise für interne Zwecke aufgenommen
werden. Dabei solle aber ein Knopf zur Verfügung stehen, der den Damen und
Herren Stadtverordneten ermöglicht, ihren Redebeitrag nicht aufnehmen zu
lassen. Im Anschluss sollen diese Aufnahmen vorgespielt werden, um feststellen
zu können, ob diese Vorgehensweise durchführbar ist.
Die
Herren Stadtverordneten Philippi und Hofmann beteiligen sich an der Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
5 |
2 |
1 |
4 |
|
1 |
2 |
15 |
Nein-Stimmen |
3 |
2 |
3 |
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8 |
Enthaltung |
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1 |
1 |
|
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2 |
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25 |
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
nächsten beiden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden durch den
Magistrat einmal als reine Audio- und einmal als Videoaufzeichnung testweise
für interne Zwecke aufgenommen. Dabei soll ein Knopf zur Verfügung stehen, der
den Damen und Herren Stadtverordneten ermöglicht, ihren Redebeitrag nicht
aufnehmen zu lassen. Im Anschluss sollen diese Aufnahmen vorgespielt werden, um
feststellen zu können, ob diese Vorgehensweise durchführbar ist.
Der
Magistrat erstellt eine Beschlussvorlage zum Thema Livestreaming aus den
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse. Das Konzept
berücksichtigt folgende Punkte:
-Welche
technischen Möglichkeiten, Verfahren, Portale oder Plattformen sind geeignet?
-
Mit welchen Kosten sind die jeweiligen Verfahren verbunden?
-Welche
Datenschutzbestimmungen (z.B. EU-Datenschutz, DSGVO und HDSIG) sind zu
berücksichtigen bzw. einzuhalten?
-
Vorschläge zur Anpassung der Geschäftsordnung, um eine rechtssichere
Übertragung zu gewährleisten.