Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Kempff begründet seinen Antrag.

 

Herr Stadtverordneter Maikranz teilt mit, dass Redebeiträge der CDU-Fraktion nicht übertragen werden dürfen.

 

Herr Stadtverordneter Wenig verweist auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bittet um Zustimmung.

 

Herr Stadtverordneter Wittek stellt den Änderungsantrag, die nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung mögen durch den Magistrat einmal als reine Audio- und einmal als Videoaufzeichnung testweise für interne Zwecke aufgenommen werden. Dabei solle aber ein Knopf zur Verfügung stehen, der den Damen und Herren Stadtverordneten ermöglicht, ihren Redebeitrag nicht aufnehmen zu lassen. Im Anschluss sollen diese Aufnahmen vorgespielt werden, um feststellen zu können, ob diese Vorgehensweise durchführbar ist.

 

Die Herren Stadtverordneten Philippi und Hofmann beteiligen sich an der Aussprache.

 

Abstimmungsergebnis:

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Gesamt

Ja-Stimmen

5

2

1

4

 

1

2

15

Nein-Stimmen

3

2

3

 

 

 

 

8

Enthaltung

 

1

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

25

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die nächsten beiden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden durch den Magistrat einmal als reine Audio- und einmal als Videoaufzeichnung testweise für interne Zwecke aufgenommen. Dabei soll ein Knopf zur Verfügung stehen, der den Damen und Herren Stadtverordneten ermöglicht, ihren Redebeitrag nicht aufnehmen zu lassen. Im Anschluss sollen diese Aufnahmen vorgespielt werden, um feststellen zu können, ob diese Vorgehensweise durchführbar ist.

 

Der Magistrat erstellt eine Beschlussvorlage zum Thema Livestreaming aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse. Das Konzept berücksichtigt folgende Punkte:

 

-Welche technischen Möglichkeiten, Verfahren, Portale oder Plattformen sind geeignet?

 

- Mit welchen Kosten sind die jeweiligen Verfahren verbunden?

 

-Welche Datenschutzbestimmungen (z.B. EU-Datenschutz, DSGVO und HDSIG) sind zu berücksichtigen bzw. einzuhalten?

 

- Vorschläge zur Anpassung der Geschäftsordnung, um eine rechtssichere Übertragung zu gewährleisten.