Die Herren Stadtverordneten Maikranz, Philippi und
Teubner-Damster sowie Herr Bürgermeister Meyer beteiligen sich an der
Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
8 |
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5 |
4 |
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1 |
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18 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltung |
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5 |
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2 |
7 |
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25 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung
der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach mit folgender Änderung:
In der Anlagenrichtlinie ist als § 8 einzufügen
(alle anderen verschieben sich jeweils):
Titel „Sonstige Grundsätze“
Für alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der
Nachhaltigkeit. In der konkreten Umsetzung bedeutet das die Einhaltung der
folgenden Mindeststandards für ein städtisches Engagement im Rahmen solcher
Kapitalanlagen:
Keine Anlage bei Unternehmen und Banken, die
a) Kinderarbeit finanzieren,
b) die Militärwaffenherstellung oder deren Vertrieb
finanzieren,
c) Atomenergie finanzieren oder auf nicht
nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen,
d) Schiefergasgewinnung (Fracking) finanzieren.
Neben dem Rating sind daher auch die Kriterien der
Kreditvergabe der Banken zu prüfen.