Beschluss: geändert beschlossen

Die Herren Stadtverordneten Maikranz, Philippi und Teubner-Damster sowie Herr Bürgermeister Meyer beteiligen sich an der Aussprache.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Gesamt

Ja-Stimmen

8

 

5

4

 

1

 

18

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltung

 

5

 

 

 

 

2

7

 

 

 

 

 

 

 

25

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Laubach mit folgender Änderung:

In der Anlagenrichtlinie ist als § 8 einzufügen (alle anderen verschieben sich jeweils):

Titel „Sonstige Grundsätze“

Für alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit. In der konkreten Umsetzung bedeutet das die Einhaltung der folgenden Mindeststandards für ein städtisches Engagement im Rahmen solcher Kapitalanlagen:

Keine Anlage bei Unternehmen und Banken, die

a) Kinderarbeit finanzieren,

b) die Militärwaffenherstellung oder deren Vertrieb finanzieren,

c) Atomenergie finanzieren oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen,

d) Schiefergasgewinnung (Fracking) finanzieren.

Neben dem Rating sind daher auch die Kriterien der Kreditvergabe der Banken zu prüfen.