Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
9 |
6 |
6 |
4 |
|
2 |
2 |
29 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Enthaltung |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
|
|
|
|
|
|
|
29 |
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Der Magistrat soll umgehend prüfen,
ob dem Verlag / dem Herausgeber des Laubacher Anzeigers (amtliches
Bekanntmachungsblatt der Stadt Laubach) vom Magistrat untersagt werden kann,
Anzeigen und/oder Beilagen von rechtsextremen Parteien im Laubacher Anzeiger zu
veröffentlichen. Zu den rechtsextremen Parteien gehören derzeit NPD, DVU,
Republikaner, Pro Köln, Pro NRW und AfD. Die Stadtverordnetenversammlung will
solche Anzeigen oder Beilagen nicht mehr im Auftrag und auf Kosten der Stadt
Laubach an jeden Laubacher Haushalt verteilen lassen.
Falls
dies mit dem derzeit geltenden Vertrag zwischen Stadt und Verlag/Herausgeber
nicht möglich ist, sollen umgehend mit dem Verlag/Herausgeber die zu
schaffenden Voraussetzungen geklärt und in die Wege geleitet werden, um die
oben aufgeführten Anzeigen und/oder Beilagen künftig zu verhindern.
[red.
Anmerkung d. Schriftführers: Die Herren Stadtverordneten Ruppel und Frank haben
an der Abstimmung nicht teilgenommen.]