Herr
Stadtverordneter Philippi berichtet, dass der HBFUA die Annahme der
Beschlussvorlage empfehle.
Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
6 |
4 |
1 |
2 |
2 |
31 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltung |
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0 |
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31 |
(1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplans „Am Oberseener Weg“ im Ortsteil Freienseen.
(2)
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer
Gesamtfläche von ca. 1.842 m² die Flurstücke 204/1 sowie 203 in der Flur 1 der
Gemarkung Freienseen. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebiets sind den
beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3)
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Wiedernutzbarmachung
des vorhandenen Gebäudes zu Wohnzwecken im Bereich des Anwesens 204/1 sowie
einer (privaten) Zuwegung und Anbindung an die Ver- und Entsorgungsmedien im
Bereich des Oberseener Wegs geschaffen werden.
(4)
Von einer Umweltprüfung wird nicht abgesehen.
(5)
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gem. den Bestimmungen des §
13 (2 und 3) BauGB.
(6)
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.