Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Philippi berichtet, dass der HBFUA die Annahme der Beschlussvorlage empfehle.

 

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Gesamt

Ja-Stimmen

9

7

6

4

1

2

2

31

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltung

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

31

(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Oberseener Weg“ im Ortsteil Freienseen.

 

(2) Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 1.842 m² die Flurstücke 204/1 sowie 203 in der Flur 1 der Gemarkung Freienseen. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebiets sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

 

(3) Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Wiedernutzbarmachung des vorhandenen Gebäudes zu Wohnzwecken im Bereich des Anwesens 204/1 sowie einer (privaten) Zuwegung und Anbindung an die Ver- und Entsorgungsmedien im Bereich des Oberseener Wegs geschaffen werden.

 

(4) Von einer Umweltprüfung wird nicht abgesehen.

 

(5) Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gem. den Bestimmungen des § 13 (2 und 3) BauGB.

 

(6) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.