Herr
Stadtverordneter Philippi berichtet, dass der HBFUA die Annahme der
Beschlussvorlage mit der Maßgabe empfehle, dass eine Umweltprüfung durchgeführt
wird.
Partei |
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Gesamt |
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
6 |
1 |
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2 |
2 |
27 |
Nein-Stimmen |
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2 |
1 |
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3 |
Enthaltung |
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1 |
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1 |
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31 |
(1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplans „An der Leimenkaute“ im Ortsteil Lauter.
(2)
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer
Gesamtfläche von ca. 1.296 m² ausschließlich die Flurstücke 300/1 in der Flur 1
der Gemarkung Lauter. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebiets sind den
beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3)
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende
Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Anwesens
Grünberger Straße 24 (Flst. 300/1) geschaffen werden. Im Rahmen einer
städtebaulichen Vereinbarung (Erschließungsvertrag) sind die technischen und
rechtlichen Aspekte der Erschließung sowie die Kostenträgerschaft verbindlich
zu regeln und festzulegen.
(4)
Von einer Umweltprüfung wird nicht abgesehen.
(5)
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des §
13 (2 und 3) BauGB.
(6)
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.