Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Philippi berichtet, dass der HBFUA die Annahme der Beschlussvorlage mit der Maßgabe empfehle, dass eine Umweltprüfung durchgeführt wird.

 

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Gesamt

Ja-Stimmen

9

7

6

1

 

2

2

27

Nein-Stimmen

 

 

 

2

1

 

 

3

Enthaltung

 

 

 

1

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

31

 

(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Leimenkaute“ im Ortsteil Lauter.

 

(2) Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 1.296 m² ausschließlich die Flurstücke 300/1 in der Flur 1 der Gemarkung Lauter. Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebiets sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.

 

(3) Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Anwesens Grünberger Straße 24 (Flst. 300/1) geschaffen werden. Im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung (Erschließungsvertrag) sind die technischen und rechtlichen Aspekte der Erschließung sowie die Kostenträgerschaft verbindlich zu regeln und festzulegen.

 

(4) Von einer Umweltprüfung wird nicht abgesehen.

 

(5) Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 (2 und 3) BauGB.

 

(6) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.