Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Röschen teilt mit, dass die SPD-Fraktion den Punkt 3 der Beschlussvorlage zurückzieht, da sich diese Angelegenheit in der Zuständigkeit des Bürgermeisters befinde.

 

Er berichtet zudem aus der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse, in der eine Änderung des Antrags beschlossen worden sei. Dieser zu Folge soll der Antrag so lange im Geschäftsgang bleiben, bis die Stelle eines neuen Sozialarbeiters oder Jugendpflegers besetzt worden ist.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn stellt fest, dass der Haushalt bereits beschlossen wurde und die Bereitstellung der Mittel nur im Rahmen eines Nachtragshaushaltes möglich sei.

 

Die Herren Stadtverordneten Mohr und Köhler sowie Herr Bürgermeister Klug beteiligen sich an der Aussprache.

 

 


Änderungsantrag

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Parteilos

Summe

Ja-Stimmen

1

 

5

3

2

1

 

12

Nein-Stimmen

7

 

 

 

 

 

 

7

Enthaltungen

2

5

 

 

 

 

 

7

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln i.H.v. 50.000, - EURO im Haushalt 2021 für die Realisierung des Antrags. Die Haushaltsmittel werden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorlage:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Parteilos

Summe

Ja-Stimmen

 

 

5

3

2

1

 

11

Nein-Stimmen

8

1

 

 

 

 

 

9

Enthaltungen

2

4

 

 

 

 

 

6

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1) die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros mit Einsatz einer „Fachstelle zur Jugendförderung“, welche die pädagogische Jugendarbeit für ganz Laubach organisiert und evaluiert.

 

2) Die Fachstelle im „Kinder- und Jugendbüro“ soll zeitnah durch ggfs. Umschichtung einer Verwaltungsstelle besetzt werden. Ein pädagogischer Einsatz des Mitarbeiters wie bei der „Stellenbeschreibung Sozialkoordinator“ vom 06.02.2016 wird dabei nicht gefordert, sondern rein fiskalisches Handeln sowie Zuarbeit und Einsatzsteuerung des kürzlich durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen externen Jugendpflegers eines freien Trägers.

 

4) Orientierung bei der Umsetzung der städtischen Jugendpflege bietet der in der Anlage beigefügte Entwurf eines Leitbildes zur Kinder- und Jugendbetreuung der Stadt Laubach.