Der Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss nimmt gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 die in seiner Zuständigkeit
gefassten Beschlüsse über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
Der Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss nimmt gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 die in seiner Zuständigkeit
gefassten Beschlüsse über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.