Der Haushaltsvollzugsbericht
gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2020
bis 31.08.2020 wird durch den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss zur Kenntnis
genommen.
Der Haushaltsvollzugsbericht
gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2020
bis 31.08.2020 wird durch den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss zur Kenntnis
genommen.