Abstimmungsergebnis:
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
Parteilos |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
10 |
5 |
5 |
3 |
1 |
2 |
26 |
|
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
1) Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 17)
befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach
(Abwägung gem. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan wird
gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der
Begründung sowie im Umweltbericht erläutert. Der demgemäß überarbeitete
Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2020 als Entwurf beschlossen sowie die
Begründung und der Umweltbericht dazu.
3) Der Entwurf des
Bebauungsplans 08/2020 ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und
den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4
(2) BauGB zu beteiligen.
4) Der Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlegung sind fristgerecht
ortsüblich bekannt zu machen.