Abstimmungsergebnis:

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Parteilos

Summe

Ja-Stimmen

10

5

5

3

1

2

26

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 17) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2) Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung sowie im Umweltbericht erläutert. Der demgemäß überarbeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2020 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

3) Der Entwurf des Bebauungsplans 08/2020 ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

4) Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.