Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 612/2020.

 

Der Antrag wird von Herrn Rück, Planungsgruppe Prof. Dr. Seifert, erläutert. Die Fragen werden von Herrn Bürgermeister Klug und Herrn Bouda beantwortet.

 

Es besteht Einvernehmen darüber, dass über die Punkte 1-3 getrennt abgestimmt wird.

 

Beschluss:

 

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 17) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Punkt 1 wird zugestimmt.

 

2)            Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung sowie im Umweltbericht erläutert. Der demgemäß überarbeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2020 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Punkt 2 wird zugestimmt.

 

3)            Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2020) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Punkt 3 wird zugestimmt.

 

4)            Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.