Herr Roeschen verliest den gesamten von ihm verfassten Entwurf des Berichtsteiles C. Herr Hofmann merkt hierzu an, dass in seinem Entwurf im Teil C der zweite Absatz (Anmerkung Protokollführer: beginnend mit den Worten: „Ob die Stadt Laubach Schadensersatzansprüche…“) fehlt. Auf Nachfrage teilen die anderen Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses (nachfolgend mit AEA abgekürzt) mit, dass in der ihnen vorliegenden Fassung dieser Absatz enthalten ist.

Im Anschluss an das Verlesen stellt Herr Köhler den Geschäftsordnungsantrag, dass eine Entscheidung über den Berichtsteil C aufgrund des derzeitigen Bürgermeisterwahlkampfes auf einen Termin nach dem 6.12.2020 (bzw. einer möglichen Stichwahl am 20.12.2020) verschoben werden sollte. Ebenso soll eine Ehrenerklärung für Herrn Häbel abgegeben werden. Nach der Gegenrede von Herrn Hofmann stimmt der AEA wie folgt ab: 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Der Geschäftsordnungsantrag ist somit abgelehnt. Daraufhin teilt Herr Köhler mit, dass sich der Antrag auf Ehrenerklärung damit erledigt hat.

 

Herr Nagorr erklärt, dass die Freien Wähler dem Berichtsteil C in weiten Teilen nicht zustimmen können, da viele Textpassagen im Konjunktiv formuliert sind. Er stellt den Antrag, den Berichtsteil C auf die ersten zwei Absätze zu kürzen.

 

Herr Köhler verlässt zu diesem Zeitpunkt (19:30 Uhr) die Sitzung.

 

Herr Hofmann stellt drei Änderungsanträge zum vorliegenden Berichtsentwurf. Erstens soll im ersten Absatz die Formulierung des Satzanfanges „Der Akteneinsichtsausschuss“ ersetzt werden durch „Die Mehrheit des Akteneinsichtsausschusses“.

 

Zweitens beantragt Herr Hofmann für die S. 14, 5. Absatz, den Nebensatz „Im Nachhinein… bot die Dorfschmiede“ zu ersetzen durch „Die Dorfschmiede bot…“

 

Drittens beantragt Herr Hofmann auf Seite 15 nach dem 6. Absatz die Formulierung neu aufzunehmen: „Ohne den Zugriff auf Kontounterlagen konnte der Ausschuss den Verbleib von 29.661,- € nicht klären. In den Akten selbst ergibt sich kein Hinweis darauf, dass die Gesellschafterversammlung jemals beim Geschäftsführer darauf gedrungen hat, den Verbleib des Geldes zu klären. Alleiniger Kontobevollmächtigter war der Geschäftsführer Dr. Ulf Häbel“.

 

Herr Dr. Schulz stellt fest, dass die im Berichtsteil A genannten Aufgaben des AEA und die Darstellung in Teil C nicht zusammenpassen. Es sei viel im Konjunktiv formuliert, ebenso sei die Empfehlung zur Änderung der Stiftungsverfassung der Stadtwaldstiftung nicht  mit dem Auftrag des AEA übereinstimmend. Ergänzend betont er die Vielfalt des Projektes und sieht die im Berichtsentwurf kritische Formulierung, das Projekt verfolge zu viele Zwecke, genau anders.

Herr Roeschen teilt hierzu mit, dass er eine Bewertung vorlegen sollte, was durch den Berichtsteil C auch erfolgt ist; hierbei war für ihn völlig klar, dass seine teilweise subjektive Wertung zu Diskussionen führe werde.

Herr Nagorr ergänzt, nicht alles ab Seite 13, 3. Absatz zu streichen, sondern auf Seite15 den vorletzten Absatz: „Der Geschäftsführer erhielt zu wenig Beratung…“ stehen zu lassen.

 

Herr Frank weist darauf hin, dass in dem Bericht nicht darauf eingegangen wird, was nach den Förderrichtlinien förderfähig ist.

 

Nach der Diskussion fasst Herr Roeschen die vorliegenden Anträge zusammen:  

Danach stellt Herr Nagorr einen weiteren Antrag, nämlich doch nicht alles ab Seite 13, 3. Absatz zu streichen, sondern auf Seite15 den vorletzten Absatz stehen zu lassen: „Der Geschäftsführer erhielt zu wenig Beratung…“ Die anderen Ausschussmitglieder signalisieren hier Zustimmung.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion stellt Herr Hofmann einen zusätzlichen Antrag: Er möchte auf S. 15 nach dem 6. Absatz einfügen: „Es war ein großer Fehler, das vom Land Hessen bewilligte Darlehen sofort in voller Höhe abzurufen, wodurch sofort die Tilgung gestartet werden musste, was zur Folge hatte, dass die Stadt Laubach das Darlehen nicht in voller Höhe an die Dorfschmiede weitergab, sondern einen Teil in Höhe von einigen zehntausend Euro für die Tilgung einbehielt.“ Die übrigen Ausschussmitglieder signalisieren Zustimmung.

 

Herr Roeschen stellt fest, dass jetzt die jeweiligen Änderungsanträge im Paket zur Abstimmung gestellt werden und stellt die Anträge von Herrn Nagorr als die Weitestgehenden zuerst zur Abstimmung. Sie werden mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Anträge von Herrn Hofmann. Sie werden ebenso mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Herr Roeschen stellt fest, dass somit beide Antragspakete abgelehnt sind. Er schlägt vor, dass der Berichtsteil C die Formulierung erhält: „Der Akteneinsichtsausschuss kommt zu keiner einheitlichen Bewertung.“. Dieser Formulierung wird mit 8 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung zugestimmt.