Sitzung: 24.09.2020 Akteneinsichtsausschuss
Herr Roeschen verliest den gesamten von ihm verfassten
Entwurf des Berichtsteiles C. Herr Hofmann merkt hierzu an, dass in seinem
Entwurf im Teil C der zweite Absatz (Anmerkung
Protokollführer: beginnend mit den Worten: „Ob die Stadt Laubach Schadensersatzansprüche…“)
fehlt. Auf Nachfrage teilen die anderen Mitglieder des
Akteneinsichtsausschusses (nachfolgend mit AEA abgekürzt) mit, dass in der
ihnen vorliegenden Fassung dieser Absatz enthalten ist.
Im Anschluss an das Verlesen stellt Herr Köhler den
Geschäftsordnungsantrag, dass eine Entscheidung über den Berichtsteil C
aufgrund des derzeitigen Bürgermeisterwahlkampfes auf einen Termin nach dem
6.12.2020 (bzw. einer möglichen Stichwahl am 20.12.2020) verschoben werden
sollte. Ebenso soll eine Ehrenerklärung für Herrn Häbel abgegeben werden. Nach
der Gegenrede von Herrn Hofmann stimmt der AEA wie folgt ab: 1 Ja-Stimme, 5
Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Der Geschäftsordnungsantrag ist somit abgelehnt.
Daraufhin teilt Herr Köhler mit, dass sich der Antrag auf Ehrenerklärung damit
erledigt hat.
Herr Nagorr erklärt, dass die Freien Wähler dem
Berichtsteil C in weiten Teilen nicht zustimmen können, da viele Textpassagen
im Konjunktiv formuliert sind. Er stellt den Antrag, den Berichtsteil C auf die
ersten zwei Absätze zu kürzen.
Herr Köhler verlässt zu diesem Zeitpunkt (19:30 Uhr)
die Sitzung.
Herr Hofmann stellt drei Änderungsanträge zum
vorliegenden Berichtsentwurf. Erstens soll im ersten Absatz die Formulierung
des Satzanfanges „Der Akteneinsichtsausschuss“ ersetzt werden durch „Die
Mehrheit des Akteneinsichtsausschusses“.
Zweitens
beantragt Herr Hofmann für die S. 14, 5. Absatz, den Nebensatz „Im Nachhinein…
bot die Dorfschmiede“ zu ersetzen durch „Die Dorfschmiede bot…“
Drittens beantragt Herr Hofmann auf Seite 15 nach dem
6. Absatz die Formulierung neu aufzunehmen: „Ohne den Zugriff auf
Kontounterlagen konnte der Ausschuss den Verbleib von 29.661,- € nicht klären.
In den Akten selbst ergibt sich kein Hinweis darauf, dass die
Gesellschafterversammlung jemals beim Geschäftsführer darauf gedrungen hat, den
Verbleib des Geldes zu klären. Alleiniger Kontobevollmächtigter war der
Geschäftsführer Dr. Ulf Häbel“.
Herr Dr. Schulz stellt fest, dass die im Berichtsteil
A genannten Aufgaben des AEA und die Darstellung in Teil C nicht
zusammenpassen. Es sei viel im Konjunktiv formuliert, ebenso sei die Empfehlung
zur Änderung der Stiftungsverfassung der Stadtwaldstiftung nicht mit dem Auftrag des AEA übereinstimmend.
Ergänzend betont er die Vielfalt des Projektes und sieht die im Berichtsentwurf
kritische Formulierung, das Projekt verfolge zu viele Zwecke, genau anders.
Herr Roeschen teilt hierzu mit, dass er eine Bewertung
vorlegen sollte, was durch den Berichtsteil C auch erfolgt ist; hierbei war für
ihn völlig klar, dass seine teilweise subjektive Wertung zu Diskussionen führe
werde.
Herr Nagorr ergänzt, nicht alles ab Seite 13, 3.
Absatz zu streichen, sondern auf Seite15 den vorletzten Absatz: „Der
Geschäftsführer erhielt zu wenig Beratung…“ stehen zu lassen.
Herr Frank weist darauf hin, dass in dem Bericht nicht
darauf eingegangen wird, was nach den Förderrichtlinien förderfähig ist.
Nach der Diskussion fasst Herr Roeschen die
vorliegenden Anträge zusammen:
Danach stellt Herr Nagorr einen weiteren Antrag,
nämlich doch nicht alles ab Seite 13, 3. Absatz zu streichen, sondern auf
Seite15 den vorletzten Absatz stehen zu lassen: „Der Geschäftsführer erhielt zu
wenig Beratung…“ Die anderen Ausschussmitglieder signalisieren hier Zustimmung.
Im
Verlauf der weiteren Diskussion stellt Herr Hofmann einen zusätzlichen Antrag:
Er möchte auf S. 15 nach dem 6. Absatz einfügen: „Es war ein großer Fehler, das
vom Land Hessen bewilligte Darlehen sofort in voller Höhe abzurufen, wodurch
sofort die Tilgung gestartet werden musste, was zur Folge hatte, dass die Stadt
Laubach das Darlehen nicht in voller Höhe an die Dorfschmiede weitergab,
sondern einen Teil in Höhe von einigen zehntausend Euro für die Tilgung
einbehielt.“ Die übrigen Ausschussmitglieder signalisieren Zustimmung.
Herr Roeschen stellt fest, dass jetzt die jeweiligen
Änderungsanträge im Paket zur Abstimmung gestellt werden und stellt die Anträge
von Herrn Nagorr als die Weitestgehenden zuerst zur Abstimmung. Sie werden mit
4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung bei Stimmengleichheit
abgelehnt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Anträge
von Herrn Hofmann. Sie werden ebenso mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und
keiner Enthaltung bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Herr Roeschen stellt fest, dass somit beide
Antragspakete abgelehnt sind. Er schlägt vor, dass der Berichtsteil C die
Formulierung erhält: „Der Akteneinsichtsausschuss kommt zu keiner einheitlichen
Bewertung.“. Dieser Formulierung wird mit 8 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme
und keiner Enthaltung zugestimmt.