Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 177/2007.

An der Aussprache beteiligen sich Herr Stadtverordnetenvorsteher Schäfer und Frau Stadtverordnete Lotz.


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt:

  1. Beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie in der Verfügungsgewalt der HLG (Hessische Landgesellschaft) befindlicher Grundstücke gewährt die Stadt Laubach dem Käufer einen Nachlass in Höhe 3000,- €, für Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich 1000,- € je Kind, bei maximal drei Kindern, soweit der Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12.2008 erfolgt.
  2. Rechtzeitig vor dem 31.12.2008 wird der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage hinsichtlich der nach dem 31.12.2008 vorgesehenen Verkaufspreise durch den Magistrat vorgelegt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, mit der HLG die entsprechende Änderung der Verträge zwischen der Stadt Laubach und der HLG vorzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

9

7

8

3

2

1

30

Nein-Stimmen

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

0