Sitzung: 14.05.2007 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 177/2007
Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 177/2007.
An der Aussprache beteiligen sich Herr Stadtverordnetenvorsteher Schäfer und Frau Stadtverordnete Lotz.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt:
- Beim Verkauf städtischer Grundstücke sowie in der Verfügungsgewalt der HLG (Hessische Landgesellschaft) befindlicher Grundstücke gewährt die Stadt Laubach dem Käufer einen Nachlass in Höhe 3000,- €, für Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich 1000,- € je Kind, bei maximal drei Kindern, soweit der Abschluss des Kaufvertrages bis zum 31.12.2008 erfolgt.
- Rechtzeitig vor dem 31.12.2008 wird der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage hinsichtlich der nach dem 31.12.2008 vorgesehenen Verkaufspreise durch den Magistrat vorgelegt.
- Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, mit der HLG die entsprechende Änderung der Verträge zwischen der Stadt Laubach und der HLG vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
8 |
3 |
2 |
1 |
30 |
Nein-Stimmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Enthaltungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |