Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn teilt mit, dass der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage empfohlen hat.

Abstimmungsergebnis:

Partei

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Parteilos

Gesamt

Ja-Stimmen

8

6

5

3

1

1

1

25

Nein-Stimmen

 

0

Enthaltung

 

0

 

25

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt Herrn Ralf Gottwals, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, Hauptstraße 40, gemäß § 7 (2) OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Laubach IV für die Dauer von zehn Jahren dem Präsidium des Amtsgerichts Gießen vor.