1)     Naturkindergarten

 

Herr Köhler hat mit großer Verwunderung über einen Pressebericht erfahren müssen, dass der eingesetzte Arbeitskreis des Magistrats eine ablehnende Entscheidung –ohne Beratung im Magistrat- getroffen hat. Hier fand die in der letzten Haupt-, Bau- und Finanzausschusssitzung durch den eingebrachten Dringlichkeitsantrag der Fraktion „Die Grünen“ festgelegte Vorgehensweise durch die Arbeitsgruppe keine Beachtung. Laut Verein wurde durch den Arbeitskreis kein Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht. 

 

Herr Köhler stellt daher an Herrn Klug die Frage, ob die Entscheidung der Arbeitsgruppe bereits feststand und deshalb kein Klärungsgespräch mit dem Naturkindergartenverein geführt und der Verfahrensablauf über die städtischen Gremien nicht eingehalten wurde.

 

Herr Klug verneint diese Frage. Die Arbeitsgruppe hat eine schriftliche Anfrage an den Vorstand gestellt und sich Unterlagen (z.B. Satzung) zusenden lassen. Auf Grundlage dieser Daten hat die Arbeitsgruppe beraten und diese Entscheidung getroffen.

 

Die Mitglieder empfehlen Herrn Klug ein Gespräch mit dem Elternverein zu suchen und den in der Sitzung vom 05.05.2020 gefassten Beschluss umzusetzen.

 

An der Diskussion beteiligen sich mit Wortmeldungen die Herren Häbel, Köhler, Ruppel, Wagner und Klug.

 

 

2)     Überplanmäßige Aufwendungen für das Jahr 2019 – Kindertagesstätten

 

Herr Hofmann fragt an, wann die als Anlage fehlende Berechnungsgrundlage zur Beratung der Vorlage Drucksache Nr. 554/2020 den Stadtverordneten zugesandt wird.

 

Herr Klug sagt eine rechtzeitige Zusendung dieser Unterlage zu.

 

 

3)     Corona-Verwaltungsstab

 

Herr Hofmann fragt an, ob die Besetzung der Personen in den Verwaltungsstab, insbesondere die Besetzung des Herrn Stadtverordnetenvorsteher Kühn, durch einen Magistratsbeschluss gefasst wurde. Der benannte Verwaltungsstab besitzt laut Anordnung Weisungsbefugnis. Durch diese Regelung wird die Gewaltenteilung der unabhängigen Organe außer Kraft gesetzt, die eine klare Trennung zwischen der Gesetzgebung (Legislative) und der Regierung/Verwaltung (Exekutive) bildet.

 

 

Herr Klug teilt mit, dass dieser Krisenstab durch ihn in seiner Funktion als Dienststellenleiter festgelegt wurde. Herr Klug stellt Herrn Hofmann frei, diesen Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen.

 

In dieser Sache meldet sich das Magistratsmitglied Vohla zur Wort und bittet Herrn Bürgermeister Klug um Rederecht. Herr Klug bittet den stellvertr. Vorsitzenden Ruppel um Sitzungsunterbrechung, um den Inhalt der Wortmeldung des Herrn Vohla zu erfragen.

 

Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung um 19.30 Uhr und eröffnet diese um 19.34 Uhr wieder.

 

Herr Klug erteilt Herrn Vohla kein Rederecht und gibt den Inhalt der der Wortmeldung des Herrn Vohla weiter, der explizit auf die Weisungsbefugnis des Herrn Stadtverordnetenvorsteher Kühn verweist.

 

 

In diesem Zusammenhang fragt Herr Köhler an, ob Herr Klug seinen Fehler der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung korrigieren wird.

 

Herr Klug sagt dies zu.

 

Auf Grund der regen Diskussion und um der Sache Rechnung zu tragen, legt Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn seine ehrenamtliche Arbeit nieder. Seine Aufgabe muss dann verwaltungsintern übertragen werden. Herr Kühn würde sein ehrenamtliches Engagement gerne weiterführen und als Gast in dem Verwaltungsstab mitwirken und bittet um Zustimmung durch den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss.

 

Da der Tagesordnungspunkt „Anfragen“ aufgerufen ist, ist eine Abstimmung durch den Ausschuss nicht möglich.

 

 

4)     Projektliste der Bauverwaltung

 

Herr Hofmann greift die Andeutung von Herrn Bauamtsleiter Bouda auf und bittet um Vorlage der Aufstellung über die anstehenden und zeitlich geschobenen Bauvorhaben durch die Bauverwaltung, welche dem Magistrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll.

 

Herr Klug sagt zu, dass diese Projektliste nach dem gefassten Magistratsbeschluss dem Haupt-, Bau- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt wird.

 

 

5)     Erdauffüllung auf einem städt. Grundstück im Gewerbegebiet

 

Herr Roeschen hat aus der Presse entnommen, dass der Magistrat der Erdauffüllung eines städtischen Grundstückes im Gewerbegebiet über die HLG beschlossen hat. Er fragt hier nach dem Sachstand.

 

Herr Klug gibt bekannt, dass ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durch die HLG bei dem Regierungspräsidium eingereicht wurde. Eine Genehmigung steht jedoch noch aus, da in diesem Verfahren verschiedene Behörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde) um ihre Stellungnahme gebeten werden. 

 

Herr Wagner fragt an, ob auch an die Durchführung einer Artenschutzprüfung gedacht wurde. Herr Klug verweist hier auf die Durchführung eines kompletten Genehmigungsverfahrens durch die HLG.