Sitzung: 12.05.2020 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
1)
Naturkindergarten
Herr Köhler hat mit großer Verwunderung über einen
Pressebericht erfahren müssen, dass der eingesetzte Arbeitskreis des Magistrats
eine ablehnende Entscheidung –ohne Beratung im Magistrat- getroffen hat. Hier
fand die in der letzten Haupt-, Bau- und Finanzausschusssitzung durch den
eingebrachten Dringlichkeitsantrag der Fraktion „Die Grünen“ festgelegte
Vorgehensweise durch die Arbeitsgruppe keine Beachtung. Laut Verein wurde durch
den Arbeitskreis kein Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht.
Herr Köhler stellt daher an Herrn Klug die Frage, ob
die Entscheidung der Arbeitsgruppe bereits feststand und deshalb kein
Klärungsgespräch mit dem Naturkindergartenverein geführt und der
Verfahrensablauf über die städtischen Gremien nicht eingehalten wurde.
Herr Klug verneint diese Frage. Die Arbeitsgruppe hat
eine schriftliche Anfrage an den Vorstand gestellt und sich Unterlagen (z.B.
Satzung) zusenden lassen. Auf Grundlage dieser Daten hat die Arbeitsgruppe
beraten und diese Entscheidung getroffen.
Die Mitglieder empfehlen Herrn Klug ein Gespräch mit
dem Elternverein zu suchen und den in der Sitzung vom 05.05.2020 gefassten
Beschluss umzusetzen.
An der Diskussion beteiligen sich mit Wortmeldungen
die Herren Häbel, Köhler, Ruppel, Wagner und Klug.
2)
Überplanmäßige
Aufwendungen für das Jahr 2019 – Kindertagesstätten
Herr Hofmann fragt an, wann die als Anlage fehlende
Berechnungsgrundlage zur Beratung der Vorlage Drucksache Nr. 554/2020 den
Stadtverordneten zugesandt wird.
Herr Klug sagt eine rechtzeitige Zusendung dieser
Unterlage zu.
3)
Corona-Verwaltungsstab
Herr Hofmann fragt an, ob die Besetzung der Personen
in den Verwaltungsstab, insbesondere die Besetzung des Herrn
Stadtverordnetenvorsteher Kühn, durch einen Magistratsbeschluss gefasst wurde.
Der benannte Verwaltungsstab besitzt laut Anordnung Weisungsbefugnis. Durch
diese Regelung wird die Gewaltenteilung der unabhängigen Organe außer Kraft
gesetzt, die eine klare Trennung zwischen der Gesetzgebung (Legislative) und
der Regierung/Verwaltung (Exekutive) bildet.
Herr Klug teilt mit, dass dieser Krisenstab durch ihn
in seiner Funktion als Dienststellenleiter festgelegt wurde. Herr Klug stellt
Herrn Hofmann frei, diesen Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen.
In dieser Sache meldet sich das Magistratsmitglied
Vohla zur Wort und bittet Herrn Bürgermeister Klug um Rederecht. Herr Klug
bittet den stellvertr. Vorsitzenden Ruppel um Sitzungsunterbrechung, um den
Inhalt der Wortmeldung des Herrn Vohla zu erfragen.
Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung um
19.30 Uhr und eröffnet diese um 19.34 Uhr wieder.
Herr Klug erteilt Herrn Vohla kein Rederecht und gibt
den Inhalt der der Wortmeldung des Herrn Vohla weiter, der explizit auf die
Weisungsbefugnis des Herrn Stadtverordnetenvorsteher Kühn verweist.
In diesem Zusammenhang fragt Herr Köhler an, ob Herr
Klug seinen Fehler der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung korrigieren
wird.
Herr Klug sagt dies zu.
Auf Grund der regen Diskussion und um der Sache Rechnung
zu tragen, legt Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn seine ehrenamtliche Arbeit
nieder. Seine Aufgabe muss dann verwaltungsintern übertragen werden. Herr Kühn
würde sein ehrenamtliches Engagement gerne weiterführen und als Gast in dem
Verwaltungsstab mitwirken und bittet um Zustimmung durch den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss.
Da der Tagesordnungspunkt „Anfragen“ aufgerufen ist,
ist eine Abstimmung durch den Ausschuss nicht möglich.
4)
Projektliste der
Bauverwaltung
Herr Hofmann greift die Andeutung von Herrn
Bauamtsleiter Bouda auf und bittet um Vorlage der Aufstellung über die
anstehenden und zeitlich geschobenen Bauvorhaben durch die Bauverwaltung,
welche dem Magistrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden soll.
Herr Klug sagt zu, dass diese Projektliste nach dem
gefassten Magistratsbeschluss dem Haupt-, Bau- und Finanzausschuss zur Beratung
vorgelegt wird.
5)
Erdauffüllung auf
einem städt. Grundstück im Gewerbegebiet
Herr Roeschen hat aus der Presse entnommen, dass der
Magistrat der Erdauffüllung eines städtischen Grundstückes im Gewerbegebiet
über die HLG beschlossen hat. Er fragt hier nach dem Sachstand.
Herr Klug gibt bekannt, dass ein entsprechendes
Genehmigungsverfahren durch die HLG bei dem Regierungspräsidium eingereicht
wurde. Eine Genehmigung steht jedoch noch aus, da in diesem Verfahren
verschiedene Behörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde) um ihre Stellungnahme
gebeten werden.
Herr Wagner fragt an, ob auch an die Durchführung
einer Artenschutzprüfung gedacht wurde. Herr Klug verweist hier auf die
Durchführung eines kompletten Genehmigungsverfahrens durch die HLG.