Sitzung: 05.05.2020 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Ruppel gibt als Leiter der AG
„Innenortsentwicklung/Leerstandsmanagement“ einen Informationsbericht über das
Verfahren zum Verkauf des Hochzeitshauses ab.
Herr Klug berichtet, dass es mit den Kaufinteressenten
ein Gespräch gegeben hat. Die Interessenten haben einen Kaufpreis von 166 TEUR
geboten. Sie bitten um eine vertragliche Regelung eines Wegerechtes für die
städtischen Parzellen für den Bereich „Storchshof“, um eine Anbindung an das
hintere Grundstück gewährleisten zu können.
An der Diskussionsrunde beteiligen sich die Herren
Köhler, Ruppel, Maikranz, Hofmann, Roeschen und Klug.
Herr Köhler stellt den Ergänzungsantrag, dass in dem
Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen wird, um einen vorrangigen Rückkauf durch
die Stadt Laubach zum gleichen Kaufpreis zu sichern, unter der Beachtung, dass
in einem bestimmten Zeitfenster (z.B. Förderprogramm Dorfentwicklung) die im
Konzept vorgelegten Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten an den Gebäuden durchgeführt
werden/wurden. Hierdurch soll ein Weiterverkauf an unseriöse Dritte
ausgeschlossen werden.
Die rechtssichere Klärung für die Aufnahme eines
solchen Paragraphen im Kaufvertrag soll durch den Magistrat beim Notar
beauftragt werden. Hier könnte vielleicht analog der Rückauflassungsvormerkung
bei dem Verkauf von Baugrundstücken eine Regelung getroffen werden.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
|
1 |
|
9 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Dem
Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.