Beschluss: geändert beschlossen

Herr Ruppel gibt als Leiter der AG „Innenortsentwicklung/Leerstandsmanagement“ einen Informationsbericht über das Verfahren zum Verkauf des Hochzeitshauses ab.

 

Herr Klug berichtet, dass es mit den Kaufinteressenten ein Gespräch gegeben hat. Die Interessenten haben einen Kaufpreis von 166 TEUR geboten. Sie bitten um eine vertragliche Regelung eines Wegerechtes für die städtischen Parzellen für den Bereich „Storchshof“, um eine Anbindung an das hintere Grundstück gewährleisten zu können.

 

An der Diskussionsrunde beteiligen sich die Herren Köhler, Ruppel, Maikranz, Hofmann, Roeschen und Klug.

 

Herr Köhler stellt den Ergänzungsantrag, dass in dem Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen wird, um einen vorrangigen Rückkauf durch die Stadt Laubach zum gleichen Kaufpreis zu sichern, unter der Beachtung, dass in einem bestimmten Zeitfenster (z.B. Förderprogramm Dorfentwicklung) die im Konzept vorgelegten Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten an den Gebäuden durchgeführt werden/wurden. Hierdurch soll ein Weiterverkauf an unseriöse Dritte ausgeschlossen werden.

 

Die rechtssichere Klärung für die Aufnahme eines solchen Paragraphen im Kaufvertrag soll durch den Magistrat beim Notar beauftragt werden. Hier könnte vielleicht analog der Rückauflassungsvormerkung bei dem Verkauf von Baugrundstücken eine Regelung getroffen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

1

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.