Herr Roeschen als Vorsitzender des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses eröffnet die Sitzung um 18.34 Uhr und begrüßt die Mitglieder der städtischen Gremien, die Besucher und die Presse. Einleitend verweist er auf die Schwierigkeit der politischen Arbeit in Zeiten der Corona Pandemie. Jedoch ist gesetzlich ein Handlungsspielraum gegeben, welcher die Tagung dieser Sitzung ermöglicht.

 

Herr Roeschen bittet nun die Anwesenden um eine Schweigeminute für das verstorbene Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Helmut Eisenfeller.

 

Herr Frank teilt mit, dass diese Sitzung nach seiner Auffassung nicht legal sei, da der § 51a „Eilentscheidung an Stelle der Gemeindevertretung“ HGO nicht im Hess. Landtag beschlossen wurde und in dem verabschiedeten Gesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, nicht enthalten ist.

 

Herr Roeschen erwidert, dass in der HGO der § 51a explizit aufgenommen wurde, um eine drohende Handlungsunfähigkeit der Gemeindevertretung zu überwinden. Der § 51a HGO wurde durch den Hessischen Landtag am 24. März 2020 beschlossen. Die Bekanntmachung des durch den Hess. Landtag beschlossenen Gesetzes wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 27.03.2020 veröffentlicht.

 

Herr Frank vertritt weiterhin seine Meinung und verlässt daher um 18.47 Uhr die Sitzung.