Sitzung: 05.05.2020 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Herr Roeschen als Vorsitzender des Haupt-, Bau- und
Finanzausschusses eröffnet die Sitzung um 18.34 Uhr und begrüßt die Mitglieder
der städtischen Gremien, die Besucher und die Presse. Einleitend verweist er
auf die Schwierigkeit der politischen Arbeit in Zeiten der Corona Pandemie.
Jedoch ist gesetzlich ein Handlungsspielraum gegeben, welcher die Tagung dieser
Sitzung ermöglicht.
Herr Roeschen bittet nun die Anwesenden um eine
Schweigeminute für das verstorbene Mitglied der Stadtverordnetenversammlung,
Herrn Helmut Eisenfeller.
Herr Frank teilt mit, dass diese Sitzung nach seiner
Auffassung nicht legal sei, da der § 51a „Eilentscheidung
an Stelle der Gemeindevertretung“ HGO nicht im Hess. Landtag beschlossen wurde und in dem
verabschiedeten Gesetz, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005, nicht enthalten
ist.
Herr Roeschen erwidert, dass in der HGO der § 51a explizit aufgenommen
wurde, um eine drohende Handlungsunfähigkeit der Gemeindevertretung zu
überwinden. Der § 51a HGO wurde durch den Hessischen Landtag am 24. März 2020
beschlossen. Die Bekanntmachung des durch den Hess. Landtag beschlossenen
Gesetzes wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 27.03.2020
veröffentlicht.
Herr Frank vertritt weiterhin seine Meinung und verlässt daher um 18.47
Uhr die Sitzung.