Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 154/2007.

An der Aussprache beteiligt sich Herr Stadtverordneter Wagner.


Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "An der Walkmühle" in der Gemarkung Lauter.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die bestehenden bzw. die bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11, 85/1, 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus beigefügter Planskizze ersichtlich.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird beschlossen.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  5. Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagelagebeschuss und der Ort sowie die Dauer der Entwurfsoffenlage sind fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

10

8

9

3

2

1

33

Nein-Stimmen

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltungen

0

0

0

0

0

0

0