Sitzung: 20.03.2007 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 154/2007
Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 154/2007.
An der Aussprache beteiligt sich Herr Stadtverordneter Wagner.
Beschluss:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "An der Walkmühle" in der Gemarkung Lauter.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die bestehenden bzw. die bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11, 85/1, 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus beigefügter Planskizze ersichtlich.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird beschlossen.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagelagebeschuss und der Ort sowie die Dauer der Entwurfsoffenlage sind fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
10 |
8 |
9 |
3 |
2 |
1 |
33 |
Nein-Stimmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Enthaltungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |