Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 150/2007.

An der Aussprache beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Lakos, Maikranz, Frank und Herr Bürgermeister Spandau.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) - in der derzeit gültigen Fassung - die Anordnung der Baulandumlegung für das

Gebiet: "An der Geisenwiese – Teil II"

Gemarkung Wetterfeld

zwecks Erschließung von neuem Bauland.

Begrenzt wird das Umlegungsgebiet

im Norden von der Landesstraße (L 3481) von Wetterfeld nach Laubach (Gießener Straße),

im Osten von dem Weg Gemarkung Laubach, Flur 12, Nr. 80/15 und der Philipp-Reis-Straße,

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstückes Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 61

und im Westen von der östlichen Grenze des Weges Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 65/2.

 

Der Baulandumlegung ist gemäß § 45
Bebauungsplan Nr. 1.7 "An der Geisenwiese" – "In der Aue" zu Grunde zu legen.

 

Als Umlegungsstelle wird der eingesetzt.

Er wird hiermit ermächtigt, einen zweckmäßigen Verteilungsmaßstab zu wählen. Geht die Umlegungsstelle bei der Verteilung von dem Verhältnis der Flächen gemäß § 58 BauGB aus, so ist ein Flächenbeitrag zu erheben. Sollte der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag übersteigen, ist neben dem Flächenbeitrag auch ein Geldausgleich festzulegen. Die Höhe des Flächenbeitrages und der Wert für den Geldausgleich bei Mehr- oder Minderzuteilungen ist von der Umlegungsstelle festzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

10

9

9

3

2

0

33

Nein-Stimmen

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltungen

0

0

0

0

0

1

1