Herr Stv. Hofmann stellt fest, dass die Bilanz der Dorfschmiede aus dem Jahre 2014 in den Akten nicht aufzufinden ist. Er habe bereits beim letzten Mal nachgefragt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Weiterhin stellt er fest, dass keine Zahlenabweichungen zwischen der Bilanz 2015 und 2016 existieren. Sicherlich nur ein Flüchtigkeitsfehler, ohne Auswirkung auf die Bilanz.

Herr Hofmann berichtet von einem Mail-Verkehr in den Akten wonach, von einem Bediensteten alle Ordner im Schrank verbleiben und auch keine weiteren Akten vorgelegt werden sollen. Diese Mail sei vom 17.09.2018.

Desweitern gehe aus den Unterlagen hervor, dass ein Mitglied des Stadtparlamentes sich dahingeäußert hat, dass er sich  raushalten werde, dies sei nicht erfolgt.

Herr Hofmann teilt zusammenfassend mit, dass er nach der Sommerpause einen Berichtsentwurf vorlegen werde. Dieser Bericht werde keine Bewertung enthalten, sondern nur eine Bestandsaufnahme.

Der Ausschuss diskutiert darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Akteneinsicht zu erfolgen hat.

Herr Stv. Frank macht Ausführungen zu möglichen Gewinnen der Dorfschmiede.

Herr Bgm. Klug stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, und macht klar, dass die Wirtschaftlichkeit nicht Bestandteil des Beschlusses zur Akteneinsicht ist.

Herr Roeschen erwidert, dass dies wohl als Bestandteil des Beschlusses zu sehen ist.

Herr Hofmann ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass ein städt. Vertreter von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.

Da die Diskussion und die Fragen konkret noch zielgerichtet sind, bittet Herr Mohr um eine Auskunft, wie ein rechtsverbindlicher Verfahrensablauf des Akteneinsichtsausschusses auszusehen hat.

Herr Schmidt zitiert aus dem Protokoll der letzten Sitzung wonach bereits die Frage der Akteneinsicht zu abgeschlossenen Vorgängen gestellt wurde. Herr Klug teilt mit, dass noch keine Rechtsauskunft des HSGB vorliegt.

Herr Stv. Düringer stellt fest, dass die Art des Arbeitens für ihn unbefriedigend ist, da er bei konkreten Hinweisen, diese nicht sofort überprüfen kann, bzw. exakt nachvollziehen kann. Ihm geht es um den direkten Zugriff.

Herr Roeschen merkt an, die Verwaltung habe sich zunächst gewehrt, die Akten anl. der Sitzung zur Einsicht mitzubringen.

Herr Stuff stellt richtig, dass dies nicht der Fall sei, sondern er den Vorschlag gemacht habe, als Ergänzung die Akten während der Dienstzeit einzusehen, weil dies effizienter sei.

Herr Klug macht Ausführungen dahingehend, dass verschiedene Berichte zusammengetragen werden können.

Herr Roeschen bittet Herrn Klug seinen Redebetrag zu beenden. Dies akzeptiert Herr Klug nicht und verlässt die Sitzung um 19.10 Uhr.

Herr Mohr regt nochmal an, entsprechende Disziplin bei der Vorgehensweise walten zu lassen.

Herr Roeschen teilt mit, dass beim nächsten Mal die Akten in der Sitzung zur Verfügung stehen werden.