Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 468.
Herr Stv. Frank erkundigt sich nach der Verkehrssicherungspflicht.
Herr Bgm. Klug teilt hierzu mit, dass die Verkehrssicherungspflicht bei
der Stadt liegt. Es wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden.
Die Frage von Herrn Stv. Schmidt bzgl. der finanziellen Mittel
beantwortet Herr Bgm. Klug, dahingehend dass ca. 25.000,-- € im Rahmen der
IKEK-Maßnahme zur Verfügung stehen.
Beschluss:
Der Magistrat
der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss sowie über
den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen.
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag der IKEK-Arbeitsgruppe „Innenstadtentwicklung/Leerstandsmanagement
vom 12.12.2018 auf Umsetzung des Projektes „Schaffung einer Wegeverbindung vom
Parkplatz Bahnhofstraße in Richtung Auf der Planke/Untere Langgasse“ zu.