Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Herr Stadtverordneter Wagner verliest und erläutert den vorliegenden Antrag zur Baulandumlegung.

Herr Bauamtsleiter Bouda teilt mit, dass die zukünftige Straßenführung vom Kreisel (Wohngebiet Wetterfeld) bis ins Laubacher Gewerbegebiet, gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan "An der Geisenwiese - In der Aue", allerdings in leicht veränderter Wiese, verlaufen wird.

Im Anschluss an die Ausführungen werden die Fragen der Ausschussmitglieder durch Herrn Bürgermeister Spandau und Herrn Bouda beantwortet.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) - in der derzeit gültigen Fassung - die Anordnung der Baulandumlegung für das

Gebiet: "An der Geisenwiese – Teil II"

Gemarkung Wetterfeld

zwecks Erschließung von neuem Bauland.

Begrenzt wird das Umlegungsgebiet

im Norden von der Landesstraße (L 3481) von Wetterfeld nach Laubach (Gießener Straße),

im Osten von dem Weg Gemarkung Laubach, Flur 12, Nr. 80/15 und der Philipp-Reis-Straße,

im Süden von der nördlichen Grenze des Flurstückes Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 61

und im Westen von der östlichen Grenze des Weges Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Nr. 65/2.

 

Der Baulandumlegung ist gemäß § 45
Bebauungsplan Nr. 1.7 "An der Geisenwiese" – "In der Aue" zu Grunde zu legen.

 

Als Umlegungsstelle wird der eingesetzt.

Er wird hiermit ermächtigt, einen zweckmäßigen Verteilungsmaßstab zu wählen. Geht die Umlegungsstelle bei der Verteilung von dem Verhältnis der Flächen gemäß § 58 BauGB aus, so ist ein Flächenbeitrag zu erheben. Sollte der Umlegungsvorteil den Flächenbeitrag übersteigen, ist neben dem Flächenbeitrag auch ein Geldausgleich festzulegen. Die Höhe des Flächenbeitrages und der Wert für den Geldausgleich bei Mehr- oder Minderzuteilungen ist von der Umlegungsstelle festzulegen.

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 150/2007, mit 4 Ja-Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen (Beyer, Köhler, Frank) zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

-

-

-

4

Nein-Stimmen

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltungen

-

1

-

1

-

1

3