Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Röschen berichtet aus der Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses. Demnach empfiehlt dieser die Annahme des Antrags.


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

7

5

3

2

1

1

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufgabenübertragung nach § 1 (1) der Verördnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit zu.

 

Zur Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 (2) ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes abzuschließen.

 

Der Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beauftragt.

 

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn schließt die Sitzung der Stadtverordneten-versammlung.