Herr Stadtverordneter Röschen berichtet aus der
Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses, der die Beschlussvorlage
angenommen hat.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
4 |
3 |
2 |
1 |
1 |
27 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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[red. Anmerkung d. Schriftführers: Herr Stadtverordneter Rövenich hat
an der Abstimmung nicht teilgenommen]
1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 - 9) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2) Im Ergebnis der Abwägung erfolgt im Bebauungsplan die nachrichtliche Darstellung von Bauverbotszone und Baubeschränlungszone (gemäß HStrG).
Da der befestigte Fahrbahnrand der L 3138 nicht eingemessen vorliegt, erfolgt die ungefähre Darlegung des Fahrbahnrandes anhand eines maßstäblichen Luftbildes.
Demgemäß verbleiben die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen außerhalb von Bauverbots- und Baubeschränkungszone. Darüber hinaus bleibt der Bebauungsplan unverändert; der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) bleibt vollständig unverändert.
3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Gemarkung Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 2 in der Flur 10 der Gemarkung Laubach.
4) Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB – nach Wirksamtkeit der Änderung des Flächennutzungsplans im entsprechenden Bereich- ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung trifft der Bebauungsplan im oben benannten Bereich in Kraft.
5) Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.