Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Röschen berichtet aus der Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses, der die Beschlussvorlage angenommen hat.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

7

4

3

2

1

1

27

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

[red. Anmerkung d. Schriftführers: Herr Stadtverordneter Rövenich hat an der Abstimmung nicht teilgenommen]

 

1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 - 9) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2) Im Ergebnis der Abwägung erfolgt im Bebauungsplan die nachrichtliche Darstellung von Bauverbotszone und Baubeschränlungszone (gemäß HStrG).

 

Da der befestigte Fahrbahnrand der L 3138 nicht eingemessen vorliegt, erfolgt die ungefähre Darlegung des Fahrbahnrandes anhand eines maßstäblichen Luftbildes.

 

Demgemäß verbleiben die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen außerhalb von Bauverbots- und Baubeschränkungszone. Darüber hinaus bleibt der Bebauungsplan unverändert; der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) bleibt vollständig unverändert.

 

3) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Gemarkung Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 2 in der Flur 10 der Gemarkung Laubach.

 

4) Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB – nach Wirksamtkeit der Änderung des Flächennutzungsplans im entsprechenden Bereich- ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit dieser Bekanntmachung trifft der Bebauungsplan im oben benannten Bereich in Kraft.

 

5) Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.