Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 144/2007.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 - 30) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan wird nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem Abwägungsergebnis redaktionell geändert; da den Anregungen der Behörden insgesamt entsprochen wurde, sind die Behörden nicht weiter berührt.
  3. Der betroffenen Öffentlichkeit (Eigentümer des Flurstückes 12 und des Flurstückes 22) wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abermals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Der Umweltbericht bleibt nach Durchführung der Entwurfsoffenlage unverändert.

  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "Am Riedweg" mit Begründung und Umweltbericht südlich der Ortslage von Münster einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
  5. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich – ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 144/2007, mit 5 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme (Köhler) und 1 Stimmenthaltung (Frank), zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

-

-

-

5

Nein-Stimmen

-

-

-

1

-

-

1

Enthaltungen

-

-

-

-

-

1

1