Sitzung: 04.12.2018 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 423/2018
Herr
Frank fragt an, ob der städtebauliche Vertrag bereits mit dem Grundstückseigentümer
abgeschlossen wurde. Da diese Frage von Seite der 1. Stadträtin, Frau Hanak,
nicht beantwortet werden kann, wird Herr Bouda in der Stadtverordnetensitzung
für Fragen geladen.
Herr
Rück vom Planungsbüro Seifert beantwortet Fragen von den Herren, Kühn, Roeschen,
Frank und Köhler.
Herr
Ruppel berichtet, dass der Ortsbeirat einstimmig den Abwägungen der vorliegenden
Stellungnahmen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung
des Bebauungsplanes „In der Lautenbach“ entsprochen hat.
1)
Der Haupt-, Bau-
und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage (S. 1 – 9) befindlichen
Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1
(7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2)
Im Ergebnis der Abwägung erfolgt im Bebauungsplan die nachrichtliche Darstellung von Bauverbotszone
und Baubeschränkungszone (gemäß dem HStrG).
Da der
befestigte Fahrbahnrand der L 3138 nicht eingemessen vorliegt, erfolgt die
ungefähre Darlegung des Fahrbahnrandes anhand eines maßstäblichen Luftbildes.
Demgemäß
verbleiben die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen außerhalb
von Bauverbots- und Baubeschränkungszone
Darüber hinaus bleibt der Bebauungsplan
unverändert; der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) bleibt vollständig
unverändert.
3)
Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den
Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Gemarkung Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes dazu.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen südlichen Teilbereich des
Flurstücks 2 in der Flur 10 der Gemarkung Laubach
4)
Der vorliegende
Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB - nach Wirksamkeit der Änderung
des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich - ortsüblich bekannt zu
machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan im oben benannten Bereich in Kraft.
5)
Dem Bebauungsplan
(Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
|
1 |
|
9 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
1 |
|
|
1 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Der
Vorlage wird mehrheitlich zugestimmt.