Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Herr Frank fragt an, ob der städtebauliche Vertrag bereits mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wurde. Da diese Frage von Seite der 1. Stadträtin, Frau Hanak, nicht beantwortet werden kann, wird Herr Bouda in der Stadtverordnetensitzung für Fragen geladen.

 

Herr Rück vom Planungsbüro Seifert beantwortet Fragen von den Herren, Kühn, Roeschen, Frank und Köhler.

 

Herr Ruppel berichtet, dass der Ortsbeirat einstimmig den Abwägungen der vorliegenden Stellungnahmen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Lautenbach“ entsprochen hat.

 

 

1)            Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss beschließt die in der Anlage (S. 1 – 9) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)           Im Ergebnis der Abwägung erfolgt im Bebauungsplan die nachrichtliche Darstellung von Bauverbotszone und Baubeschränkungszone (gemäß dem HStrG).

Da der befestigte Fahrbahnrand der L 3138 nicht eingemessen vorliegt, erfolgt die ungefähre Darlegung des Fahrbahnrandes anhand eines maßstäblichen Luftbildes.

Demgemäß verbleiben die durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen außerhalb von Bauverbots- und Baubeschränkungszone

Darüber hinaus bleibt der Bebauungsplan unverändert; der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) bleibt vollständig unverändert.

 

3)            Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „In der Lautenbach“ in der Gemarkung Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 2 in der Flur 10 der Gemarkung Laubach

 

4)            Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB - nach Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich - ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan im oben benannten Bereich in Kraft.

 

5)            Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

 

1

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

1

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

Der Vorlage wird mehrheitlich zugestimmt.