Sitzung: 04.12.2018 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 419/2018
Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss stimmt der
Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von
Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV)
an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit zu.
Zur Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis
Gießen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV
nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes abzuschließen.
Der Magistrat wird mit dem Abschluss dieser
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und mit der Beantragung von Fördermitteln
nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit beim
Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
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1 |
1 |
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9 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
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0 |
Die
Vorlage Drucksache Nr. 41972018 wird einstimmig beschlossen.