Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Haupt-, Bau- und Finanzausschuss stimmt der Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV) an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit zu.

Zur Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes abzuschließen.

Der Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

 

1

1

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

Die Vorlage Drucksache Nr. 41972018 wird einstimmig beschlossen.