Sitzung: 20.09.2018 Akteneinsichtsausschuss
Herr Roeschen erläutert den Ausschussmitgliedern die
rechtlichen Vorgaben gem. der Hessischen Gemeindeordnung in Bezug auf die
weitere Vorgehensweise.
Herr Roeschen teilt mit, dass die Ausschussmitglieder
ein Akteneinsichtsrecht haben, das bedeutet allerdings nicht, dass die Ordner mit
genommen werden können. Die Akten können auch nicht komplett kopiert und zur
Verfügung gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit spezielle Kopien zu
erhalten. Diese sind später an die Verwaltung zurückzugeben.
Das Akteneinsichtsrecht erfolgt nach Absprache mit
Herrn Stuff während der Dienstzeit.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass es sich um 7
Aktenordner handelt.
Herr Stuff erläutert hierzu, dass er 6 Aktenordner
heute von Herrn Weicker erhalten habe. Die Inhaltsverzeichnisse werden den
Ausschussmitgliedern ausgehändigt.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, der
Ausschluss der Öffentlichkeit ist in Einzelfällen möglich.
Es darf keine Befragung von Mitarbeitern und
außenstehenden Personen erfolgen.
Der Datenschutz darf kein Grund sein, dass Dinge aus
den Akten entfernt werden.
Der Abschlussbericht, der von dem Ausschuss selbst zu
erstellen ist soll wesentliche Dinge der Beratung wiedergeben, auch abweichende
Darstellungen.
Die Fragen sollen klar definiert werden, dann können
sie auch klar beantwortet werden.
Herr Schöneborn fragt nach, ob es eine zeitliche
Vorgabe für den Akteneinsichtsausschuss gibt.
Herr Klug verneint dies. Das ist Sache des
Ausschusses. Herr Stuff ergänzt, dies wäre ja auch kontraproduktiv.