Herr Roeschen erläutert den Ausschussmitgliedern die rechtlichen Vorgaben gem. der Hessischen Gemeindeordnung in Bezug auf die weitere Vorgehensweise.

 

Herr Roeschen teilt mit, dass die Ausschussmitglieder ein Akteneinsichtsrecht haben, das bedeutet allerdings nicht, dass die Ordner mit genommen werden können. Die Akten können auch nicht komplett kopiert und zur Verfügung gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit spezielle Kopien zu erhalten. Diese sind später an die Verwaltung zurückzugeben.

 

Das Akteneinsichtsrecht erfolgt nach Absprache mit Herrn Stuff während der Dienstzeit.  

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass es sich um 7 Aktenordner handelt.

 

Herr Stuff erläutert hierzu, dass er 6 Aktenordner heute von Herrn Weicker erhalten habe. Die Inhaltsverzeichnisse werden den Ausschussmitgliedern ausgehändigt.

 

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, der Ausschluss der Öffentlichkeit ist in Einzelfällen möglich.

Es darf keine Befragung von Mitarbeitern und außenstehenden Personen erfolgen.

Der Datenschutz darf kein Grund sein, dass Dinge aus den Akten entfernt werden.

 

Der Abschlussbericht, der von dem Ausschuss selbst zu erstellen ist soll wesentliche Dinge der Beratung wiedergeben, auch abweichende Darstellungen.

 

Die Fragen sollen klar definiert werden, dann können sie auch klar beantwortet werden.

 

Herr Schöneborn fragt nach, ob es eine zeitliche Vorgabe für den Akteneinsichtsausschuss gibt.

Herr Klug verneint dies. Das ist Sache des Ausschusses. Herr Stuff ergänzt, dies wäre ja auch kontraproduktiv.