Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
4 |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
23 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1) Die in der Anlage (S. 1 – 18) befindlichen Beschlussempfelungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemä. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung erläutert. Der demgemäß überarbeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.
3) Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2018) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4) Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.