Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

8

4

3

3

2

2

1

23

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1)     Die in der Anlage (S. 1 – 18) befindlichen Beschlussempfelungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach  (Abwägung gemä. § 1 (7) BauGB). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung erläutert. Der demgemäß überarbeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

3)     Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2018) ist gemeinsam mit der  Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4)     Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.