Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

8

4

3

3

2

2

1

23

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1)     Die in Anlage (S. 1 – 14) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Die Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt im Ergebnis dessen vollständig unverändert; in der Begründung  wird ergänzend auf die Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet  (Zone IIIB) und im Heilquellenschutzgebiet hingewiesen.

 

3)     Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

4)     Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (08/2018) ist gemeinsam mit der Begründung dem Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. §3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5)     Der Entwurf- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.