Sitzung: 13.09.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 384/2018
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Herr Hofmann stellt den Änderungsantrag, die Begründung
der Beschlussvorlage dahingehend zu ändern, dass die Arbeitsgruppe und die
Bürgerinitiative hierbei mitgewirkt haben.
Die Herren Frank und Klug beteiligen sich an der
Aussprache.
Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag):
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
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3 |
|
2 |
2 |
1 |
8 |
Nein-Stimmen |
7 |
4 |
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11 |
Enthaltungen |
1 |
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3 |
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4 |
Die Stadtverordnetenversammlung leht den Änderungsantrag ab.
Abstimmungsergebnis (Beschlussvorlage):
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
4 |
|
3 |
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15 |
Nein-Stimmen |
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1 |
2 |
1 |
4 |
Enthaltungen |
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3 |
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1 |
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4 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die finanzielle Förderung Gewerbetreibender, die ein leerstehendes Ladengeschäft wiederbeleben und ein Einzelhandelsgeschäft, einen Gewerbebetrieb oder eine Gastronomie in diesen Räumlichkeiten eröffnen.
Die Höhe der Förderung soll 20% der nachgewiesenen und für die Neueröffnung notwendigen Investitionskosten betragen; maximal jedoch 10.000 € Die Fördersumme wird auf vier Jahre verteilt und jährlich anteilig ausgezahlt. Schließt das Unternehmen vor Ablauf der vierjährigen Förderperiode, werden noch ausstehende Teilsummen nicht mehr ausgezahlt.
Der Magistrat der Stadt Laubach wird beauftragt, die bestehende Förderrichtlinie entsprechend zu ergänzen.