Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1)            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 18) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB).

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2)            Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert; die Änderungen werden in der Begründung erläutert.

Der demgemäß überabeitete Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die Begründung und der Umweltbericht dazu.

 

3)            Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2018) ist gemeinsam mit der Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Zugleich sind die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4)            Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

 

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.