Sitzung: 04.09.2018 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 382/2018
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage (S. 1 – 18) befindlichen
Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung gemäß § 1
(7) BauGB).
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2)
Der Bebauungsplan wird gemäß dem jeweiligen Abwägungsergebnis geändert;
die Änderungen werden in der Begründung erläutert.
Der demgemäß überabeitete
Bebauungsplan wird in der Fassung 08/2018 als Entwurf beschlossen sowie die
Begründung und der Umweltbericht dazu.
3)
Der Entwurf des Bebauungsplanes (08/2018) ist gemeinsam mit der
Begründung, dem Umweltbericht und den vorliegenden, umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Zugleich sind die Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4)
Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage
sind fristgerecht ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
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10 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
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0 |
Der
Antrag wird einstimmig beschlossen.