Sitzung: 14.06.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Stadtverordneter Köhler bittet darum, im
Protokoll zu vermerken, dass er sich bezüglich des Vorgehens zu
Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom
26.04.2018 bei der Kommunalaufsicht erkundigt habe und der Abschluss eines
Kaufvertrages durch Herrn Bürgermeister Klug ohne Rechtsgrundlage vollzogen
worden sei.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn berichtet, der
Ältestenrat habe über den Sachverhalt beraten. Dieser habe festgestellt, dass Grundstücksverkäufe
der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen. Die Verwaltung werde
auf Anregung des Herrn Bürgermeisters und des Ältestenrates Kriterien für
Grundstücksverkäufe erarbeiten, damit der Magistrat eine klare Orientierung
habe, nach welchen Kriterien Grundstücke verkauft werden.
Die Herren Stadtverordneten Frank und Ruppel
beteiligen sich an der Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
2 |
3 |
1 |
2 |
1 |
25 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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2 |
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2 |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Verkauf von zwei noch unvermessenen Teilflächen aus dem Grundstück 59/22 Flur 6 Gemarkung Wetterfeld. Die Lage ergibt sich aus der beiliegenden Karte. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.475 Quadratmeter. Der Kaufpreis beträgt 30,- Euro/m², insgesamt also 164.250,00 Euro.
Die Käufer übernehmen darüber hinaus alle mit dem Kauf verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vermessung, Notargebühren und die Grunderwerbssteuer.