Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Köhler bittet darum, im Protokoll zu vermerken, dass er sich bezüglich des Vorgehens zu Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 bei der Kommunalaufsicht erkundigt habe und der Abschluss eines Kaufvertrages durch Herrn Bürgermeister Klug ohne Rechtsgrundlage vollzogen worden sei.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn berichtet, der Ältestenrat habe über den Sachverhalt beraten. Dieser habe festgestellt, dass Grundstücksverkäufe der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen. Die Verwaltung werde auf Anregung des Herrn Bürgermeisters und des Ältestenrates Kriterien für Grundstücksverkäufe erarbeiten, damit der Magistrat eine klare Orientierung habe, nach welchen Kriterien Grundstücke verkauft werden.

 

Die Herren Stadtverordneten Frank und Ruppel beteiligen sich an der Aussprache.


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

7

2

3

1

2

1

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

1

 

 

1

Enthaltungen

 

 

2

 

 

 

 

2

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Verkauf von zwei noch unvermessenen Teilflächen aus dem Grundstück 59/22 Flur 6 Gemarkung Wetterfeld. Die Lage ergibt sich aus der beiliegenden Karte. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.475 Quadratmeter. Der Kaufpreis beträgt 30,- Euro/m², insgesamt also 164.250,00 Euro.

 

Die Käufer übernehmen darüber hinaus alle mit dem Kauf verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vermessung, Notargebühren und die Grunderwerbssteuer.