Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn stellt fest, dass
die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag stellt. Dieser wird von Herrn
Stadtverordneten Röschen schriftlich vorgelegt.
Er stellt zudem fest, dass ein konkurrierender
Hauptantrag der Freie-Wähler-Fraktion fristgerecht eingereicht wurde.
Herr Stadtverordneter Röschen begründet den
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und berichtet aus der Sitzung des Haupt-, Bau-
und Finanzausschusses. Demnach sei über den Änderungsantrag nicht abgestimmt
worden.
Herr Stadtverordneter Oßwald begründet den konkurrierenden
Hauptantrag der Freie-Wähler-Fraktion.
Die Freie-Wähler- und die CDU-Fraktion stellen den
Ergänzungsantrag zum konkurrierenden Hauptantrag und legen diesen schriftlich
vor.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn verkündet auf
Antrag des Herrn Stadtverordneten Oßwald eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.
Herr Stadtverordneter Oßwald stellt den
Änderungsantrag, den zweiten Absatz des Beschlussantrags wie folgt zu ändern:
Deren (möglichst verschiedene) Angebote sind den Gremien möglichst bis zum
zweiten Quartal 2018 zur weiteren abschließenden Beratung vorzulegen. Sollte
kein geeignetes Angebot vorgelegt werden, wird über alternative öffentliche
Nutzung nachgedacht.
Die Herren Stadtverordneten Dr. Baumann, Köhler,
Ruppel und Hofmann beteiligen sich an der Aussprache.
Herr Bürgermeister Klug erteilt Auskunft.
Abstimmungsergebnis:
Geänderter
und ergänzter konkurrierender Hauptantrag der Freie-Wähler- und CDU-Fraktion
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
6 |
|
3 |
|
|
|
18 |
Nein-Stimmen |
|
|
6 |
|
2 |
2 |
1 |
11 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, das derzeit noch in
Betrieb befindliche Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt nach Umzug der
Feuerwehr zum Zweck des Neubaus von Gewerbe- und Wohnraum zu veräußern.
Dazu
wird der Magistrat beauftragt, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu
schaffen und bereits zeitnah durch eine deutschlandweite Ausschreibung auf dem
freien Markt Interessenten bzw. Investorenzu suchen. Deren (möglichst
verschiedene) Angebote sind den Gremien möglichst bis zum zweiten Quartal 2018
zur weiteren abschließenden Beratung vorzulegen. Sollte kein geeignetes Angebot
vorliegen, wird über alternative öffentliche Nutzung nachgedacht.
Zudem
wird der Magistrat beauftragt, mit dem Eigentümer des Solmser Hofes in
Verhandlung zu treten, um gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale (z.B. 2500
Euro) durch die Stadt den für größere Vereinsveranstaltungen ideal nutzbaren
Saal z.B. an 10-12 Terminen pro Jahr kostenfrei Laubacher Vereinen bereit zu
stellen.
Die
Stadt Laubach bezieht weiterhin die geeigneten Räume des neuen
Feuerwehrgerätehauses (z.B. Gruppenraum) in ihre Benutzungs- und
Gebührenordnung mit ein, um im Einklang mit dem vorrangigen Feuerwehrbetrieb
die Räume optimal auszunutzen und durch Vermietung durch die Stadt Laubach der
Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Weiterhin
wird der Magistrat beauftragt, die Dauernutzungen der städtischen
Räumlichkeiten in der Kernstadt so zu koordinieren, dass Freiräume effektiv
genutzt werden (Abfrage der tatsächlich genutzten Hallenzeiten und evtl.
Neuvergabe, Ausnutzung aller Hallendrittel der Sport- und Kulturhalle).
______________________________________________________________
Der
Änderungsantrag der SPD-Fraktion entfällt.