Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn stellt fest, dass die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag stellt. Dieser wird von Herrn Stadtverordneten Röschen schriftlich vorgelegt.

 

Er stellt zudem fest, dass ein konkurrierender Hauptantrag der Freie-Wähler-Fraktion fristgerecht eingereicht wurde.

 

Herr Stadtverordneter Röschen begründet den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und berichtet aus der Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses. Demnach sei über den Änderungsantrag nicht abgestimmt worden.

 

Herr Stadtverordneter Oßwald begründet den konkurrierenden Hauptantrag der Freie-Wähler-Fraktion.

 

Die Freie-Wähler- und die CDU-Fraktion stellen den Ergänzungsantrag zum konkurrierenden Hauptantrag und legen diesen schriftlich vor.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn verkündet auf Antrag des Herrn Stadtverordneten Oßwald eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Stadtverordneter Oßwald stellt den Änderungsantrag, den zweiten Absatz des Beschlussantrags wie folgt zu ändern: Deren (möglichst verschiedene) Angebote sind den Gremien möglichst bis zum zweiten Quartal 2018 zur weiteren abschließenden Beratung vorzulegen. Sollte kein geeignetes Angebot vorgelegt werden, wird über alternative öffentliche Nutzung nachgedacht.

 

Die Herren Stadtverordneten Dr. Baumann, Köhler, Ruppel und Hofmann beteiligen sich an der Aussprache.

 

Herr Bürgermeister Klug erteilt Auskunft.


Abstimmungsergebnis:

 

Geänderter und ergänzter konkurrierender Hauptantrag der Freie-Wähler- und CDU-Fraktion

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

6

 

3

 

 

 

18

Nein-Stimmen

 

 

6

 

2

2

1

11

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, das derzeit noch in Betrieb befindliche Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt nach Umzug der Feuerwehr zum Zweck des Neubaus von Gewerbe- und Wohnraum zu veräußern.

 

Dazu wird der Magistrat beauftragt, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen und bereits zeitnah durch eine deutschlandweite Ausschreibung auf dem freien Markt Interessenten bzw. Investorenzu suchen. Deren (möglichst verschiedene) Angebote sind den Gremien möglichst bis zum zweiten Quartal 2018 zur weiteren abschließenden Beratung vorzulegen. Sollte kein geeignetes Angebot vorliegen, wird über alternative öffentliche Nutzung nachgedacht.

 

Zudem wird der Magistrat beauftragt, mit dem Eigentümer des Solmser Hofes in Verhandlung zu treten, um gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale (z.B. 2500 Euro) durch die Stadt den für größere Vereinsveranstaltungen ideal nutzbaren Saal z.B. an 10-12 Terminen pro Jahr kostenfrei Laubacher Vereinen bereit zu stellen.

 

Die Stadt Laubach bezieht weiterhin die geeigneten Räume des neuen Feuerwehrgerätehauses (z.B. Gruppenraum) in ihre Benutzungs- und Gebührenordnung mit ein, um im Einklang mit dem vorrangigen Feuerwehrbetrieb die Räume optimal auszunutzen und durch Vermietung durch die Stadt Laubach der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

 

Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Dauernutzungen der städtischen Räumlichkeiten in der Kernstadt so zu koordinieren, dass Freiräume effektiv genutzt werden (Abfrage der tatsächlich genutzten Hallenzeiten und evtl. Neuvergabe, Ausnutzung aller Hallendrittel der Sport- und Kulturhalle).

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Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion entfällt.