Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 250/2017.

 

Die Mitglieder der beiden Ausschüsse einigen sich vor Eintritt in die Beratungen darauf, dass an diesem Abend keine Abstimmung über die vorliegende Beschlussvorlage erfolgen soll.

 

Herr Roeschen begrüßt die Fachanwälte Ralf Diehl, vorläufiger Insolvenzverwalter, Herrn Nienstedt (Verein „Wirtschaftspaten“) und Herrn Walter, Rechtsanwalt der Landeskirche (EKHN).

Herr Walter hat das Konzept zur Erhaltung und Fortführung der Dorfschmiede gGmbH vorbereitet.

 

Herr Diehl erläutert den Stadtverordneten zunächst das Insolvenzantragsverfahren. Er beschreibt wie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vermieden werden kann.

 

Herr Walter  teilt mit, dass zur Abwendung des Insolvenzverfahren der Insolvenzgrund bis zum 30.09.2017 beseitigt sein muss. Der Antrag muss zunächst durch Herrn Geschäftsführer Dr. Häbel zurückgenommen werden. Dies kann allerdings nur erfolgen, wenn der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit beseitigt wird.

 

Die Herren Rechtsanwälte beantworten die an sie gerichteten Fragen.

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Stv. Köhler, Frank, Hofmann, Herr Stadtrat Vohla, Herr Bgm. Klug.