Der Tagesordnungspunkt 6
wurde nach hinten geschoben und erst zwischen den Tagesordnungspunkten 2 und 3
der Sitzung des HBFA behandelt.
Herr Schmidt von der
CONSTANS CAPITAL AG verteilt an die Ausschussmitglieder ein „handout“ und
stellt das Projekt „Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ vor. Das „handout“
ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Oßwald bedankt sich für
die Präsentation und teilt mit, dass der Ortsbeirat Laubach dem Projekt bereits
einstimmig zugestimmt hat.
Es folgen Wortmeldungen von
Herrn Dr. Häbel, Herrn Oßwald, Herrn Hofmann, Herrn Wittek, Herrn Köhler, Herrn
Klug, Herrn Emrich, Herrn Frank, Herrn Neuß, Frau Albert und Herrn Klug.
Herr Oßwald stellt zur
Beschlussvorlage folgenden Änderungsantrag:
Beschluss über den Änderungsantrag zur
Beschlussvorlage:
Der Beschlussvorschlag wird
wie folgt ergänzt:
7) Die Frage der Schaffung ausreichender Stellflächen im Rahmen des
Bebauungsplanes soll auch im Falle einer möglichen Aufhebung der
Stellplatzsatzung gelöst werden.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Johann-Sebastian-Bach-Straße“, in der Kernstadt Laubach.
2) Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 5
Mehrfamilienhäusern für altersgerechtes Wohnen auf der Fläche des ehemaligen
Singalumnats an der Johann-Sebastian-Bach-Straße.
3)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,47ha am
nordöstlichen Rand Kernstadt Laubach und umfasst die Flurstücke 1/2 und 65 in
der Flur 5 der Gemarkung Laubach.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
4)
Der Bebauungsplan
dient der Nachnutzung und -verdichtung eines seit langem bebauten Grundstückes
im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen
gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt nicht.
Der Bebauungsplan ist mit der vorgesehenen Art der
baulichen Nutzung (Wohnen) aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes
entwickelt.
5)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
6)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
7) Die Frage der Schaffung ausreichender Stellflächen im Rahmen des
Bebauungsplanes soll auch im Falle einer möglichen Aufhebung der
Stellplatzsatzung gelöst werden.
Abstimmungsergebnis des JSKTSA zum Änderungsantrag:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
10 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Abstimmungsergebnis des HBFA zum Änderungsantrag:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
|
1 |
|
9 |
Nein-Stimmen |
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1 |
|
|
1 |
Enthaltungen |
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|
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Abstimmungsergebnis des JSKTSA zur geänderten Beschlussvorlage:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
|
1 |
1 |
|
9 |
Nein-Stimmen |
|
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|
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Enthaltungen |
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1 |
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1 |
Abstimmungsergebnis des HBFA zur geänderten Beschlussvorlage:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
|
|
1 |
|
8 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
1 |
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2 |