Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 245/2017.

 

 

 


Beschluss:

 

Der HBFA empfiehtl der  Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

  1. An der am 17.02.2016 getroffenen Entscheidung (Vorlage-Nr. 816/2015) zur Gründung einer Organisation auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus wird festgehalten.

 

  1. Die Zulassungsvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung gemäß §§ 121 ff HGO werden als erfüllt angesehen.

 

3.    Die Organisation wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grundlage der beigefügten Gründungsurkunde mit Satzung gegründet.

 

  1. Der Stammkapitalanteil beträgt 5.000,00 € und wird bewilligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

1

2

1

 

 

 

7

Nein-Stimmen

 

1

 

 

 

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

1

1

 

2