Sitzung: 20.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Herr Stv. Schmidt hatte in
der Sitzung des Haupt-, Bau- und
Finanzausschusses am 06.06.17 angefragt, ob die
Stadtverordnetenversammlung eine negative Stellungnahme zu dem
Beteiligungsverfahren des Regionalplanes Südhessen in Bezug auf die Ausweisung
von Vorrangflächen im Bereich Nidda- Ulfa abgeben kann. Herr Bürgermeister Klug
teilt mit, dass diese Anfrage bereits im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss dahingehend beantwortet
wurde, dass Herr Schmidt über seine Fraktion bzw. der Ortsbeirat Gonterskirchen
dazu einen Antrag stellen kann. Herr Bürgermeister Klug betont, dass die Stadt
die Stadt Laubach nicht explizit vom Regierungspräsidium Südhessen informiert
wird, sondern die Verfahren veröffentlicht werden.
Zur Bitte von Herrn Stv.
Schmidt ihm alle Beschlüsse, die die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Laubach in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Thema Windenergiegewinnung
gefasst hat, zukommen zu lassen, weist Herr Bürgermeister Klug darauf hin, dass
sämtliche Beschlüsse im Sitzungsdienst abrufbar seien. Die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zu dem Thema werden diesem Protokoll beigefügt.
Herr Stv. Ruppel teilt mit,
Herr Bürgermeister Klug habe zum Thema KfZ-Zulassungsstelle des Landkreises
Gießen in Laubach die Resolution eine Eigenmächtigkeit des Stadtverordnetenvorstehers
genannt. Herr Stv. Ruppel möchte wissen, wie Herr Bürgermeister Klug zu dieser
Äußerung kam und wie Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn auf diesen Angriff reagiert
habe.
Herr Bürgermeister Klug
antwortet dass dieses Thema schon länger im Kreistag beraten werde, er davon
jedoch keine Kenntnis hatte, sonst hätte er dies eher in der Fraktion angesprochen.
Herr Kühn teilt mit, dass er
über diese Aussage nicht erfreut gewesen sei und dies Herrn Bürgermeister Klug
in einem Vier-Augen-Gespräch mitgeteilt habe.