Herr Stv. Schmidt hatte in der Sitzung des Haupt-, Bau- und  Finanzausschusses am 06.06.17 angefragt, ob die Stadtverordnetenversammlung eine negative Stellungnahme zu dem Beteiligungsverfahren des Regionalplanes Südhessen in Bezug auf die Ausweisung von Vorrangflächen im Bereich Nidda- Ulfa abgeben kann. Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass diese Anfrage bereits im Haupt-, Bau- und  Finanzausschuss dahingehend beantwortet wurde, dass Herr Schmidt über seine Fraktion bzw. der Ortsbeirat Gonterskirchen dazu einen Antrag stellen kann. Herr Bürgermeister Klug betont, dass die Stadt die Stadt Laubach nicht explizit vom Regierungspräsidium Südhessen informiert wird, sondern die Verfahren veröffentlicht werden.

Zur Bitte von Herrn Stv. Schmidt ihm alle Beschlüsse, die die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Thema Windenergiegewinnung gefasst hat, zukommen zu lassen, weist Herr Bürgermeister Klug darauf hin, dass sämtliche Beschlüsse im Sitzungsdienst abrufbar seien. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu dem Thema werden diesem Protokoll beigefügt.

Herr Stv. Ruppel teilt mit, Herr Bürgermeister Klug habe zum Thema KfZ-Zulassungsstelle des Landkreises Gießen in Laubach die Resolution eine Eigenmächtigkeit des Stadtverordnetenvorstehers genannt. Herr Stv. Ruppel möchte wissen, wie Herr Bürgermeister Klug zu dieser Äußerung kam und wie Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn auf diesen Angriff reagiert habe.

Herr Bürgermeister Klug antwortet dass dieses Thema schon länger im Kreistag beraten werde, er davon jedoch keine Kenntnis hatte, sonst hätte er dies eher in der Fraktion angesprochen.

Herr Kühn teilt mit, dass er über diese Aussage nicht erfreut gewesen sei und dies Herrn Bürgermeister Klug in einem Vier-Augen-Gespräch mitgeteilt habe.