Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn erläutert den Dringlichkeitsantrag zur Erweiterung der Tagesordnung: „ Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf zum Teilplan Erneuerbare Energien Regierungsbezirk Südhessen – Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit“. Der Antrag wurde gemeinsam von Herrn Rühl, Ortsvorsteher Gonterskirchen, und Herrn Schmidt, FDP-Fraktion, gestellt.

Herr Stv. Köhler spricht sich gegen die Dringlichkeit des Antrages aus.

 

Herr Stv. Hofmann fragt bezüglich der Nummerierung der Drucksachen an, ob es Platzhalter gebe, da die Nummerierung nicht chronologisch sei. Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass es Platzhalter für Nummerierungen im Sitzungsprogamm gebe.

 

Herr Stv. Ruppel fragt, ob die Vorlage zum TOP 12 „Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der städtischen Gemeinschaftsanteile an der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbH zwecks Sicherstellung des dauerhaften Betriebs“. beraten wird, obwohl der Magistrat die Vorlage abgelehnt habe. Herr Stadtverordnetenvorsteher. Kühn antwortet, dass der Punkt beraten werden soll. Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass es sich bei der Vorlage um eine Bürgermeistervorlage handle. Diese war im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss eingebracht und es wurden lediglich Zahlen geändert.

Herr Köhler teilt mit, falls es Irritationen zum TOP 12 gebe, werde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diesen Antrag übernehmen.


 

Abstimmung über die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages: „Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf zum Teilplan Erneuerbare Energien Regierungsbezirk Südhessen – Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

6

 

 

2

2

1

20

Nein-Stimmen

 

 

1

3

 

 

 

4

Enthaltungen

1

 

3

 

 

 

 

4

 

Gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach ist es notwendig, dass 2/3 der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen, um das Thema in die Tagesordnung aufzunehmen. Da die gesetzliche Zahl der Stadtverordneten 31 beträgt, wären 21 Ja-Stimmen (2/3 von 31) erforderlich. Die Aufnahme in die Tagesordnung wird daher abgelehnt.