Sitzung: 20.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn erläutert den Dringlichkeitsantrag zur
Erweiterung der Tagesordnung: „ Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf
zum Teilplan Erneuerbare Energien Regierungsbezirk Südhessen – Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit“. Der Antrag wurde gemeinsam von Herrn Rühl,
Ortsvorsteher Gonterskirchen, und Herrn Schmidt, FDP-Fraktion, gestellt.
Herr Stv. Köhler spricht
sich gegen die Dringlichkeit des Antrages aus.
Herr Stv. Hofmann fragt bezüglich der Nummerierung der
Drucksachen an, ob es Platzhalter gebe, da die Nummerierung nicht chronologisch
sei. Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass es Platzhalter für Nummerierungen im
Sitzungsprogamm gebe.
Herr Stv. Ruppel fragt, ob die Vorlage zum TOP 12 „Beratung
und Beschlussfassung über die Erhöhung der städtischen Gemeinschaftsanteile an
der dorfSCHMIEDE Freienseen gGmbH zwecks Sicherstellung des dauerhaften
Betriebs“. beraten wird, obwohl der Magistrat die Vorlage abgelehnt habe. Herr
Stadtverordnetenvorsteher. Kühn antwortet, dass der Punkt beraten werden soll.
Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass es sich bei der Vorlage um eine
Bürgermeistervorlage handle. Diese war im Haupt-, Bau- und Finanzausschuss eingebracht
und es wurden lediglich Zahlen geändert.
Herr Köhler teilt mit, falls es Irritationen zum TOP
12 gebe, werde die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen diesen Antrag übernehmen.
Abstimmung über die Aufnahme des
Dringlichkeitsantrages: „Beratung und Beschlussfassung zum 2. Entwurf zum
Teilplan Erneuerbare Energien Regierungsbezirk Südhessen – Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit“.
Abstimmungsergebnis:
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
6 |
2 |
2 |
1 |
20 |
||
Nein-Stimmen |
1 |
3 |
4 |
|||||
Enthaltungen |
1 |
3 |
4 |
Gemäß
§ 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die
Ausschüsse der Stadt Laubach ist es notwendig, dass 2/3 der gesetzlichen Zahl
der Stadtverordneten zustimmen, um das Thema in die Tagesordnung aufzunehmen.
Da die gesetzliche Zahl der Stadtverordneten 31 beträgt, wären 21 Ja-Stimmen
(2/3 von 31) erforderlich. Die Aufnahme in die Tagesordnung wird daher
abgelehnt.