Da noch nicht dieBewertungen für alle Grundstücke
durch das Ortsgericht Laubach I vorliegen, wird diese Vorlage durch Herrn
Bürgermeister Klug zunächst zurückgestellt.
Da noch nicht dieBewertungen für alle Grundstücke
durch das Ortsgericht Laubach I vorliegen, wird diese Vorlage durch Herrn
Bürgermeister Klug zunächst zurückgestellt.