Herr Frank stellt zunächst einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Rücknahme der 3 Vorlagen (6.1 bis 6.3), da der Vorsitzende der Stadtwaldstiftung nicht antragsberechtigt ist.

 

Herr Klug gibt bekannt, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 29.05.2017 den 3 benannten Vorlagen zugestimmt hat und somit diese Vorlagen beraten werden können.

 

Herr Roeschen erteilt nunmehr Herrn Dr. Dietz das Wort.

 

Einleitend erläutert Herr Dr. Dietz zunächst den damaligen Grund für die Idee der Einführung des Ökopunktekontos (Erfolgsmodell) und die Vermarktung dieser Ökopunkte. Die Stadtwaldstiftung Laubach ist hier als Vorreiter zu sehen.

 

Er merkt an, dass 12,7 Mio Ökopunkte in 18 Flächen ausgewiesen wurden. Dies sind 10% der gesamten Waldfläche (108 ha) der Stadt Laubach. Hier sind aktuell noch ca. 1,6 Mio Ökopunkte offen.

 

Durch den Verkauf der Ökopunkte wird der 2 bis 3-fache Wert gegenüber dem forstwirtschaftlichen Verkauf erzielt und der Waldbestand bleibt in seiner Form erhalten.

 

Frau Dr. Binand-Kühnerl erörtert nun den Grund für die Forderung der dinglichen Sicherung für Kompensationsmaßnahmen durch die Bundesregierung. Ein wichtiger Grund ist hier die Novellierung des Naturschutzgesetzes im Dezember 2009, wo diese Verpflichtung aufgenommen wurde.

 

Das Planfeststellungsverfahren für Baumaßnahmen (z.B. Autobahnbau bzw. –sanierung) schreibt die Dauer der dinglichen Sicherung vor, da der Eingriff hiermit kompensiert wird (Hess. Kompensationsverordnung). Der Ablauf der dinglichen Sicherung kann daher auch über die im Vertrag festgelegten 30 Jahren hinaus liegen.

 

Eine erneute Zahlung wird, laut Frau Binand-Kühnel, nicht erfolgen.

 

Die Vertreterin der HLG und Herrn Dr. Dietz beantworten die Fragen der Herren Frank, Ruppel, Köhler und Hofmann.


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

 

 

 

1

 

 

1

Nein-Stimmen

3

2

2

1

 

1

 

9

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0