Sitzung: 06.06.2017 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Herr Frank stellt zunächst einen Antrag zur
Geschäftsordnung auf Rücknahme der 3 Vorlagen (6.1 bis 6.3), da der Vorsitzende
der Stadtwaldstiftung nicht antragsberechtigt ist.
Herr Klug gibt bekannt, dass der Magistrat in seiner
Sitzung am 29.05.2017 den 3 benannten Vorlagen zugestimmt hat und somit diese
Vorlagen beraten werden können.
Herr Roeschen erteilt nunmehr Herrn Dr. Dietz das
Wort.
Einleitend erläutert Herr Dr. Dietz zunächst den
damaligen Grund für die Idee der Einführung des Ökopunktekontos (Erfolgsmodell)
und die Vermarktung dieser Ökopunkte. Die Stadtwaldstiftung Laubach ist hier
als Vorreiter zu sehen.
Er merkt an, dass 12,7 Mio Ökopunkte in 18 Flächen
ausgewiesen wurden. Dies sind 10% der gesamten Waldfläche (108 ha) der Stadt
Laubach. Hier sind aktuell noch ca. 1,6 Mio Ökopunkte offen.
Durch den Verkauf der Ökopunkte wird der 2 bis 3-fache
Wert gegenüber dem forstwirtschaftlichen Verkauf erzielt und der Waldbestand
bleibt in seiner Form erhalten.
Frau Dr. Binand-Kühnerl erörtert nun den Grund für die
Forderung der dinglichen Sicherung für Kompensationsmaßnahmen durch die
Bundesregierung. Ein wichtiger Grund ist hier die Novellierung des
Naturschutzgesetzes im Dezember 2009, wo diese Verpflichtung aufgenommen wurde.
Das Planfeststellungsverfahren für Baumaßnahmen (z.B.
Autobahnbau bzw. –sanierung) schreibt die Dauer der dinglichen Sicherung vor,
da der Eingriff hiermit kompensiert wird (Hess. Kompensationsverordnung). Der
Ablauf der dinglichen Sicherung kann daher auch über die im Vertrag
festgelegten 30 Jahren hinaus liegen.
Eine erneute Zahlung wird, laut Frau Binand-Kühnel,
nicht erfolgen.
Die Vertreterin der HLG und Herrn Dr. Dietz
beantworten die Fragen der Herren Frank, Ruppel, Köhler und Hofmann.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
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1 |
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1 |
Nein-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
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1 |
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9 |
Enthaltungen |
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0 |