Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn informiert darüber, dass der hessische Verwaltungsgerichtshof im Verwaltungsstreitverfahren zwischen Herrn Stadtverordneten Frank und ihm beide von Herrn Stadtverordneten Frank vorgebrachten Einwände abgewiesen hat.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass den Damen und Herren Stadtverordneten ein Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vorliegt, das besagt, dass für die Haushaltsgenehmigung die entsprechenden Jahresabschlüsse aufgestellt werden müssen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 ist zwischenzeitlich aufgestellt worden und wird an das Regierungspräsidium Gießen übersandt werden. So soll im Zeitraum Mai/Juni 2017 eine Haushaltsgenehmigung eintreten. Er weist daraufhin, dass er den Damen und Herren Stadtverordneten diese Verfügung nach § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Weise mitgeteilt hat.

 

Herr Bürgermeister Klug berichtet, dass die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans „Hessen 2000“ zur Ansicht im Bauamt der Stadt Laubach ausliegt und auch zeitnah an die Damen und Herren Stadtverordneten in gesonderter Weise bekanntgegeben wird.

 

Er gibt bezüglich einer Anfrage des Herrn Stadtverordneten Schmidt Auskunft über den Stand der Planung des Radwegs an der B 276. So werde der Teilabschnitt „Querung B 276 – Laubacher Wald“ im Jahr 2018, der Teilabschnitt „Laubacher Wald - Freienseen“ im Jahr 2019 und der Teilabschnitt „Röthges - Gewerbegebiet“ im Jahr 2020 ausgebaut. Zudem bestehe nun die Möglichkeit, den Tunnel in Freienseen zu pachten oder zu kaufen.

 

Herr Bürgermeister Klug kritisiert die mangelnde Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Lich“ durch die Damen und Herren Stadtverordneten. Er schlägt aufgrund einiger Unsicherheiten unter den Damen und Herren Stadtverordneten eine Sonderältestenratssitzung vor.