Herr Stadtverordneter Frank teilt mit, dass durch
private Inverstoren keine Gewährleistung gegeben sei, dass jedes Grundstück
über einen Anschluss verfüge, wobei die Anschlüsse ein wichtiger Faktor bei der
Wertermittlung des Grundstückes seien. Zudem würde das Baugebiet Anlass zu
Sanierungsmaßnahmen geben. Er beanstandet, dass der Bebauungsplan nicht
zukunftsorientiert sei.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass die von Herrn
Stadtverordneten Frank angesprochenen Punkte bereits im Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss besprochen worden seien.
Herr Stadtverordneter Maikranz merkt an, dass es sich
um private Investitionen handele, die die Sache der Käufer seien. Bezüglich der
Grundstücksaufteilung sei alles geklärt.
Herr Stadtverordneter Röschen teilt mit, er sehe
Probleme bezüglich der Entwässerung und der Sicherheit, jedoch begrüße er das
Vorhaben wegen der Nachverdichtung.
Die Herren Stadtverordneten Schmidt und Köhler
beteiligen sich an der Aussprache.
Herr Stadtverordneter Schöneborn erscheint nun
verspätet zur Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
5 |
|
3 |
|
2 |
1 |
19 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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5 |
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1 |
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6 |
(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 1 (7) BauGB die in der Anlage
(S. 118) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahme der Stadt Laubach
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(2) Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan
korrigiert und redaktionell ergänzt.
Gegenüber der Entwurfsfassung des Bebauungsplans
erfolgt zur Fassung als Satzung ( mit Ausnahme im Beriech der Bestandsgebäude)
eine Verringerung der festgesetzten maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse
von Z = II auf Z = I.
(3) Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgte nicht.
(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 ( 1) BauGB den Bebauungsplan „Am Dörrenbergweg“ in der
Kernstadt Laubach einschließlich der Festsetzung gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. §
81 HBO als Satzung und die Begründung dazu.
(5) Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 (3) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan
in Kraft.
(6) Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird
nach § 13a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.