Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Stadtverordneter Frank merkt an, dass städtische Grundstücke unter tatsächlichem Wert verkauft würden und dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Er beantragt, dass der Magistrat beauftragt wird, zusammen mit der hessischen Landgesellschaft den tatsächlichen Wert zu ermitteln und zur Grundlage des Verkaufs zu machen.

 

Herr Stadtverordneter Hofmann beantragt ein Weiterveräußerungsverbot in den Grundstücksverkauf aufzunehmen.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass der Magistrat ein Weiterveräußerungsverbot aufnimmt.

 

Herr Stadtverordneter Röschen beteiligt sich an der Aussprache.

 

Abstimmungsergebnis (Antrag des Herrn Stadtverordneten Frank):

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

 

 

1

1

2

1

4

Nein-Stimmen

7

4

5

1

 

 

 

17

Enthaltungen

 

 

 

1

1

 

 

2

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis (Beschlussvorlage):

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

6

5

2

 

2

 

22

Nein-Stimmen

 

 

 

 

1

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

1

1

 

1

3

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Verkauf einer noch unvermessenen Teilfläche aus dem Grundstück59/20 Flur 6 Gemarkung Wetterfeld. Die Lage ergibt sich aus der beiliegenden Karte. Die Grundstücksfläche beträgt zwischen 2.500 und 3.000 m². Der Kaufpreis beträgt 30,00 Euro / m², insgesamt also zwischen 75.000,00 und 90.000,00 Euro.

 

Der Käufer übernimmt darüber hinaus alle mit dem Kauf verbundenen Kosten , insbesondere die Kosten der Vermessung , Notargebühren und die Grunderwerbssteuer.