Sitzung: 02.03.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Stadtverordneter Frank merkt an, dass städtische
Grundstücke unter tatsächlichem Wert verkauft würden und dass dies rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen könne. Er beantragt, dass der Magistrat
beauftragt wird, zusammen mit der hessischen Landgesellschaft den tatsächlichen
Wert zu ermitteln und zur Grundlage des Verkaufs zu machen.
Herr Stadtverordneter Hofmann beantragt ein
Weiterveräußerungsverbot in den Grundstücksverkauf aufzunehmen.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass der Magistrat
ein Weiterveräußerungsverbot aufnimmt.
Herr Stadtverordneter Röschen beteiligt sich an der
Aussprache.
Abstimmungsergebnis (Antrag des Herrn Stadtverordneten Frank):
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
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1 |
1 |
2 |
1 |
4 |
Nein-Stimmen |
7 |
4 |
5 |
1 |
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17 |
Enthaltungen |
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1 |
1 |
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2 |
Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis (Beschlussvorlage):
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
6 |
5 |
2 |
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2 |
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22 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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1 |
1 |
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1 |
3 |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt den Verkauf einer noch unvermessenen Teilfläche aus dem
Grundstück59/20 Flur 6 Gemarkung Wetterfeld. Die Lage ergibt sich aus der
beiliegenden Karte. Die Grundstücksfläche beträgt zwischen 2.500 und 3.000 m².
Der Kaufpreis beträgt 30,00 Euro / m², insgesamt also zwischen 75.000,00 und
90.000,00 Euro.
Der Käufer übernimmt darüber hinaus alle mit dem Kauf
verbundenen Kosten , insbesondere die Kosten der Vermessung , Notargebühren und
die Grunderwerbssteuer.