Beschluss: abgelehnt

Antrag Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 128/2016.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass sich die Zahl der Ökopunkte um die Hälfte verringern wird, da das Land von der einen Fläche zurückgetreten sei.

 

Herr Stv. Ruppel fragt an, ob es möglich sei, eine andere vertragliche Vereinbarung als die Sicherung für 30 Jahre im Grundbuch zu vereinbaren. Er möchte wissen auf welchen Paragrafen im Vertrag sich Herr Bürgermeister Klug bezieht, bei dem 30 Jahre vereinbart wurden.

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass in der Vergangenheit die Grundbucheintragungen immer ohne Nennung einer Frist eingetragen wurden. Bei Bundesmaßnahmen ist es nicht möglich, die Sicherung auf 30 Jahre zu begrenzen. Bei Bundes- und Landesmaßnahmen besteht die Maßnahme im Grundbuch so lange, wie das Bauwerk besteht. Die Pflegemaßnahme an sich ist auf 30 Jahre beschränkt.

 

Herr Stv. Frank erläutert das Abstraktionsprinzip. Der Vertragspartner könne nach Ende der Maßnahme die Löschung der dinglichen Sicherung aus dem Grundbuch verlangen. Er wundert sich, dass die HLG in das Grundbuch eingetragen wird und nicht der Bund.

 


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 375.000 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „Riederwald-Tunnel“ aus den nachfolgend aufgeführten Parzellen zugunsten der Hess. Landgesellschaft mbH (HLG) zu:

 

Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2

Gemarkung Laubach, Flur 13, Flurstück 1 (teilweise) und Flur 14, Flurstück 1 (teilweise).

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

6

 

 

3

 

 

 

9

Nein-Stimmen

 

6

 

 

2

2

1

11

Enthaltungen

1

 

4

 

 

 

 

5

 

Der Antrag wurde abgelehnt.