Antrag Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 128/2016.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass sich die Zahl
der Ökopunkte um die Hälfte verringern wird, da das Land von der einen Fläche
zurückgetreten sei.
Herr Stv. Ruppel fragt an, ob es möglich sei, eine
andere vertragliche Vereinbarung als die Sicherung für 30 Jahre im Grundbuch zu
vereinbaren. Er möchte wissen auf welchen Paragrafen im Vertrag sich Herr
Bürgermeister Klug bezieht, bei dem 30 Jahre vereinbart wurden.
Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass in der
Vergangenheit die Grundbucheintragungen immer ohne Nennung einer Frist
eingetragen wurden. Bei Bundesmaßnahmen ist es nicht möglich, die Sicherung auf
30 Jahre zu begrenzen. Bei Bundes- und Landesmaßnahmen besteht die Maßnahme im
Grundbuch so lange, wie das Bauwerk besteht. Die Pflegemaßnahme an sich ist auf
30 Jahre beschränkt.
Herr Stv. Frank erläutert das Abstraktionsprinzip. Der
Vertragspartner könne nach Ende der Maßnahme die Löschung der dinglichen
Sicherung aus dem Grundbuch verlangen. Er wundert sich, dass die HLG in das
Grundbuch eingetragen wird und nicht der Bund.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 375.000 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „Riederwald-Tunnel“ aus den nachfolgend aufgeführten
Parzellen zugunsten der Hess. Landgesellschaft mbH (HLG) zu:
Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2
Gemarkung Laubach, Flur 13, Flurstück 1 (teilweise)
und Flur 14, Flurstück 1 (teilweise).
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
|
|
3 |
|
|
|
9 |
Nein-Stimmen |
|
6 |
|
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2 |
2 |
1 |
11 |
Enthaltungen |
1 |
|
4 |
|
|
|
|
5 |
Der
Antrag wurde abgelehnt.