Herr Stadtverordneter Ruppel spricht davon, dass in
der Stadtverordnetenversammlung immer behauptet worden sei, die Bundesrepublik
Deutschland verlange eine dingliche Sicherung im Grundbuch für den Verkauf von
Ökopunkten, die solange bestünde, wie das Grundbuch der Bundesrepublik
Deutschland geführt werde. Er zitiert einen Vertrag in dem ein Eintrag in das
Forsteinrichtungswerk statt der dinglichen Sicherung im Grundbuch zwischen der
Bundesrepublik und einem Laubacher Waldbesitzer für 30 Jahre erwirkt worden sei.
Er regt an, dass die Stadt Laubach dieses Verfahren in Zukunft ebenfalls anwenden
solle.
Herr Stadtverordneter Hofmann äußert die Bitte, der
Stadtverordnetenversammlung einen solchen Vertrag vorzulegen. Er merkt an, dass
die Stadtverordnetenversammlung die Kontrolle in dieser Sache innehaben solle.
Herr Bürgermeister Klug kündigt an, sich mit der Firma
KB Forst ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen ob es möglich sei mit der HLG eine
solche Vereinbarung auch mit Eintrag ins Forsteinrichtungswerk für 30 Jahre zu
erwirken, oder ob eine dingliche Sicherung im Grundbuch notwendig sei. Er
bittet zudem darum, dem Vorstand der Stadtwaldstiftung ebenfalls einen solchen
Vertrag zur Kenntnis vorzulegen.
Herr Stadtverordneter Frank beantragt die Absetzung
des Tagesordnungspunktes und erbittet eine Klärung des Sachverhalts durch die
Stadtverwaltung.
Herr Stadtverordneter Oßwald beteiligt sich an der
Aussprache.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
|
6 |
6 |
1 |
2 |
2 |
1 |
18 |
Nein-Stimmen |
6 |
1 |
|
|
|
|
|
7 |
Enthaltungen |
2 |
|
|
1 |
|
|
|
3 |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den
Tagesordnungspunkt bis zur Klärung des Sachverhalts durch die Stadtverwaltung
zurückzustellen.