Beschluss: zurückgestellt

Herr Stadtverordneter Ruppel spricht davon, dass in der Stadtverordnetenversammlung immer behauptet worden sei, die Bundesrepublik Deutschland verlange eine dingliche Sicherung im Grundbuch für den Verkauf von Ökopunkten, die solange bestünde, wie das Grundbuch der Bundesrepublik Deutschland geführt werde. Er zitiert einen Vertrag in dem ein Eintrag in das Forsteinrichtungswerk statt der dinglichen Sicherung im Grundbuch zwischen der Bundesrepublik und einem Laubacher Waldbesitzer für 30 Jahre erwirkt worden sei. Er regt an, dass die Stadt Laubach dieses Verfahren in Zukunft ebenfalls anwenden solle.

 

Herr Stadtverordneter Hofmann äußert die Bitte, der Stadtverordnetenversammlung einen solchen Vertrag vorzulegen. Er merkt an, dass die Stadtverordnetenversammlung die Kontrolle in dieser Sache innehaben solle.

 

Herr Bürgermeister Klug kündigt an, sich mit der Firma KB Forst ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen ob es möglich sei mit der HLG eine solche Vereinbarung auch mit Eintrag ins Forsteinrichtungswerk für 30 Jahre zu erwirken, oder ob eine dingliche Sicherung im Grundbuch notwendig sei. Er bittet zudem darum, dem Vorstand der Stadtwaldstiftung ebenfalls einen solchen Vertrag zur Kenntnis vorzulegen.

 

Herr Stadtverordneter Frank beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes und erbittet eine Klärung des Sachverhalts durch die Stadtverwaltung.

 

Herr Stadtverordneter Oßwald beteiligt sich an der Aussprache.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

6

6

1

2

2

1

18

Nein-Stimmen

6

1

 

 

 

 

 

7

Enthaltungen

2

 

 

1

 

 

 

3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Tagesordnungspunkt bis zur Klärung des Sachverhalts durch die Stadtverwaltung zurückzustellen.