Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung als Stellungnahme der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan wird gemäß (1) überarbeitet.
  3. Der dem gemäß überarbeitete Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbereicht wird als Entwurf beschlossen .
  4. Auf der Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanes und des überarbeiteten Umweltberichtes (Ausgleichsmaßnahme, Ausgleichsbilanzierung) erfolgt die Beantragung einer biotopschutzrechtliche Befreiung gemäß § 15d HENatG beim Fachdienst Naturschutz beim Landkreis Gießen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  6. Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuß stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 075/2006 mit 5 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen (Axmann, Frank) zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

-

1

-

-

5

Nein-Stimmen

-

-

1

-

-

1

2

Enthaltungen