Sitzung: 26.09.2006 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 073/2006
Herr Köhler stellt den Änderungsantrag, die maximale Firsthöhe im Bebauungsplan "Am Riedweg" festzusetzen.
Die Abstimmung des Änderungsantrages ergibt eine Stimme (Köhler) dafür, 3 Stimmen dagegen (Maikranz, Beyer, Wagner) und 3 Stimmenthaltungen (Axmann, Esmer, Frank).
Somit wird dem Änderungsantrag nicht stattgegeben.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Im Ergebnis verschiedener Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen sowie dem FD Naturschutz beim Landkreis Gießen erfolgt eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unter Miteinbeziehung der nördlich angrenzenden Flurstücke 13 (tlw.), 14 (tlw.) und 15 sowie unter Miteinbeziehung einer unmittelbar südlich angrenzenden Teilfläche der Flste. 21 und 23.
- Der gemäß (1) überarbeitete Bebauungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
- Auf der Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanes ist eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Vogelsberg" vom 12.09.2003 zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
- Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Abwägung aller relevanter Hinweise und Anregungen gemäß § 1(7) BauGB erfolgt im Vorfeld der Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung.
Die nördliche Ergänzung wird nach § 9(1)15 BauGB als private Grünfläche (Hausgarten), die südliche Ergänzungsfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsfläche) gemäß § 9(1) 20 BauGB festgesetzt.
Beschlussfassung:
Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuß stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 073/2006, mit 6 Ja-Stimmen, und 1 Nein-Stimme (Köhler), zu.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
1 |
- |
- |
1 |
6 |
Nein-Stimmen |
- |
- |
- |
1 |
- |
- |
1 |
Enthaltungen |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |